Seniorenwegweiser Landkreis Bayreuth

29 Finanzen und Hilfen Die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung pflegebedürftig im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung sein. Es muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung, die an die Krankenversicherung gekoppelt ist, gestellt werden. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüfen Gutachter, meist bei einem Hausbesuch. Sie beurteilen die vorhandenen Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf und legen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Voraussetzung ist, dass der Unterstützungsbedarf für länger als sechs Monate zu erwarten ist. Tipps für den Hausbesuch des Gutachters Das Führen eines Pflegetagebuches kann bei der Beantwortung der Fragen hilfreich sein. Die an der Pflege beteiligten Personen sollten bei der Begutachtung unbedingt anwesend sein. Pflegegrade Es gibt 5 Grade der Pflegebedürftigkeit. In dem Begutachtungsverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in folgenden Bereichen geprüft: ƒƒ Mobilität ƒƒ kognitive und kommunikative Fähigkeiten ƒƒ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ƒƒ Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) ƒƒ Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ƒƒ Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Leistungen der Pflegeversicherung Entsprechend dem Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten für ambulante Pflege, teil- stationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Es werden Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt. Beides kann auch kombiniert werden. Pflegegeld Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist die häusliche Pflege durch eine geeignete Pflegeperson: In der Praxis pflegen Angehörige, ehrenamtlich Tätige und erwerbsmäßige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen, die darüber frei verfügen und es z. B. an die Pflegeperson weitergeben können. Pflegesachleistungen Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Unterstützung. Diese wird durch anerkannte Pflegekräfte, meist über ambulante Pflegedienste, erbracht. © Nattakorn - stock.adobe.com

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