Seniorenwegweiser Landkreis Bayreuth

31 Weitere Ansprüche Weitere Leistungen sind z. B. Pflegeberatung und Pflegekurse, Pflegehilfsmittel, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen, eine soziale Sicherung der pflegenden Person und Mittel zur Wohnungsanpassung. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht zudem die Möglichkeit, Pflegezeiten auf das Versicherungskonto der pflegenden Person einzutragen. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie im Internet: II www.pflegestaerkungsgesetz.de Landespflegegeld Bayern Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten 1000 Euro pro Jahr zur freien Verfügung. Hierzu muss ein einmaliger Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Das Onlineformular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite II www.lfp.bayern.de/landespflegegeld Weitere Informationen und Beratung rund um das Thema Pflege Für alle gesetzlich Versicherten in Bayern: Pflegeservice Bayern WWKostenfreie Servicenummer 0800 7721111 II www.pflegeservice-bayern.de Für alle privat Pflegeversicherten in Bayern: COMPASS Private Pflegeberatung WWKostenfreie Servicenummer 0800 1018800 II www.compass-pflegeberatung.de Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit: Bürgertelefon zur Pflegeversicherung WW030 3406066-02 II www.bundesgesundheitsministerium.de/service/ buergertelefon Hilfe zur Pflege Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Heimkosten oder der Pflege im häuslichen Bereich nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII gestellt werden. Der Hilfebedarf muss dem Sozialhilfeträger spätestens bei Aufnahme in eine Einrichtung oder vor Beginn ambulanter Pflegeleistungen mitgeteilt werden. Kosten, die vorher entstanden sind, werden nicht erstattet. Kostenträger: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth WW0921 7846-0 MMsozialverwaltung@bezirk-oberfranken.de II www.bezirk-oberfranken.de/soziales Rentenberatung Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag. Achtung: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig drei Monate vor Erreichen der für Sie infrage kommenden Altersgrenze – bei verspäteter Antragstellung droht Leistungsverlust! Rentenanträge können Sie bei den Rentenversicherungsträgern (Auskunfts- und Beratungsstellen) und bei den Versicherungsämtern stellen. Rentenantrag und Rentenberatung Folgende Einrichtungen helfen Ihnen weiter: Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth WW0921 607 2020 MMberatung-bayreuth@drv-nordbayern.de Für persönliche Beratungen in der Auskunfts- und Beratungsstelle ist ein Termin zwingend erforderlich. Nutzen Sie auch die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter II www.deutsche-rentenversicherung.de Kostenloses Servicetelefon für allgemeine Fragen WW0800 100048018 Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Staatliches Versicherungsamt im Landratsamt Bayreuth WW0921 728-252 C Eric Eberhardt MMeric.eberhardt@lra-bt.bayern.de Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Caritasverband Bayreuth e.V. Bürgerreuther Straße 9, 95444 Bayreuth WW0921 78902-26 MMschuldnerberatung@caritas-bayreuth.de II www.caritas-bayreuth.de RR Mo.-Do. 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Fr. 8.00–12.00 Uhr Beratungstermine nach Vereinbarung

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