Seniorenwegweiser Landkreis Bayreuth

32 Finanzielle Hilfen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch XII Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem eigenen Einkommen und Vermögen decken kann, hat die Möglichkeit, finanzielle Hilfe zur Grundsicherung zu beantragen. Leistungen kann erhalten, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat (seit 2012 entsprechend der Änderung des Renteneintrittsalters) oder dauerhaft erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert ist. Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird durch den Fachbereich Soziale Hilfen geprüft. Wichtig ist: Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern werden dabei nicht berücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen jeweils unter einem Betrag von 100.000 € liegt. Informationen und Beratung zur Grundsicherung: Fachbereich Soziale Hilfen im Landratsamt Bayreuth Ansprechpartner: Buchstabe A – G und L – M CC Alexandra Brunner WW0921 728-255 MMalexandra.brunner@lra-bt.bayern.de Buchstabe H – J CC Lea Klaar WW0921 728-277 MMlea.klaar@lra-bt.bayern.de Buchstabe K und Ukraine-Flüchtlinge CC Ulrike Graf WW0921 728-544 MMulrike.graf@lra-bt.bayern.de Buchstabe N – Z CC Sabine Lottes WW0921 728-257 MMsabine.lottes@lra-bt.bayern.de II www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/soziales/ soziale-hilfen-grundsicherung/ grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung Wohngeld Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Wohngeld wird jedoch nur auf Antrag in Form des Mietzuschusses (für Mieter und Heimbewohner) und in Form des Lastenzuschusses (für Eigentümer eigengenutzten Wohnraums) nach den Vorgaben des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet. Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld umfassend reformiert, sodass jetzt erheblich mehr Bürger wohngeldberechtigt sind. Dagegen sind Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung neben anderen sog. Transferleistungsempfängern vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 WoGG). Wohngeldanträge (Papierform) erhalten Sie nach telefonischer Rückfrage oder persönlicher Vorsprache im Landratsamt Bayreuth sowie digital über das Internet unter II www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/soziales/ wohngeld Wohngeldbehörde im Landratsamt Bayreuth Ansprechpartner: Buchstabe A – Fl und S – Schr CC Gaby Beck WW0921 728-217 MMgaby.beck@lra-bt.bayern.de Buchstabe Fo – Ko und Schu – T CC Annette Weinert WW0921 728-205 MMannette.weinert@lra-bt.bayern.de Buchstabe Kr – R und U – Z CC Melissa Saalfrank WW0921 728-222 MMmelissa.saalfrank@lra-bt.bayern.de Vergünstigungen in Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung Je nach Grad der Behinderung und gesundheitlichen Merkzeichen werden Ihnen mit einem Schwerbehindertenausweis Steuervergünstigungen, Parkgenehmigungen, eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und weitere Vergünstigungen gewährt. Informationen und Anträge: Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth WW0921 605-4411 II www.zbfs.bayern.de Anträge können Sie auch im Internet stellen: II www.schwerbehindertenantrag.bayern.de © Gina Sanders - Fotolia

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