Seniorenwegweiser Bayreuth Ausgabe 2020

Pflegebedürftigkeit bedeutet, länger als 6 Monate pflegerische Hilfen zu benötigen. Wenn diese Situation eintritt, besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, um finanzielle Unter­ stützung zu erhalten. Das Pflegestärkungsgesetz II setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen, wie einer Demenz, betroffen sind. Ihre Krankenkasse, die zugleich auch die für Sie zuständige Pflegekasse ist, berät Sie in dieser Situ­ ation umfassend durch einen Pflegeberater. Dieser macht auf Wunsch auch Hausbesuche und ist bei Pflege und Versorgung zu Hause 55 Pflege und Versorgung zu Hause

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