Seniorenwegweiser Bayreuth Ausgabe 2020

oder aus gesundheitlichen Gründen auf Zeit voll erwerbsgemindert sind oder eine vorgezogene Altersrente erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt). Bestattungskosten Soweit der zur Bestattung verpflichtete Erbe oder Hinterbliebene nicht in der Lage ist, die Kosten der Bestattung selbst zu tragen, können hier im ange­ messenen Umfang Hilfen gewährt werden. Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines selbst­ genutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldbehörde). Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus fol­ genden Größen: • Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören • Familieneinkommen • zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kos­ ten werden nicht berücksichtigt) Auskünfte im Wohnungsamt der Stadt Bayreuth Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6 Buchstaben A – G Tel.: 0921 25-1254 Buchstaben H – Kn Tel.: 0921 25-1606 Buchstaben Ko – Q Tel.: 0921 25-1311 Buchstaben R – Z Tel.: 0921 25-1517 Fax: 0921 25-1625 E-Mail: wohnungsamt@stadt.bayreuth.de Beratung in Rentenfragen Das Versicherungsamt erteilt allgemein Auskunft in Rentenfragen und nimmt Rentenanträge entge­ gen. Außerdem ist es behilflich bei der Klärung von Versicherungskonten. Auskünfte im Versicherungsamt der Stadt Bayreuth Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6 Buchstaben A – C Tel.: 0921 25-1354 Buchstaben D – Q Tel.: 0921 25-1546 Buchstaben R – Z Tel.: 0921 25-1287 Fax: 0921 25-1152 E-Mail: sozialamt@stadt.bayreuth.de 78 Finanzielle Hilfen und Rechtsberatung

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