Seniorenwegweiser Bayreuth Ausgabe 2020

einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob man eventuell zugunsten gemeinnütziger Zwecke ein Testament errichten sollte. Bei der Errichtung eines Testaments müssen die gesetzlichen Formvorschrif­ ten eingehalten werden. Sie erhalten Informationen dazu beim Nachlassgericht. Dieses ist auch zustän­ dig für die Hinterlegung von Testamenten. Amtsgericht Bayreuth – Nachlassgericht Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth (Hausanschrift) Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth (Postanschrift) Tel.: 0921 504455, 0921 504457 Testament Durch Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags kann jeder nach freiem Belieben bestimmen, was nach seinem Tod mit sei­ nem Vermögen geschehen soll. Liegt keine „letzt­ willige Verfügung“ vor, so fällt der Nachlass den Personen zu, die das Gesetz vorsieht. Sollte jemand keine Erben haben, dann greift das gesetzliche Erbrecht des Staates. Der gesamte Nachlass fällt dem Land zu, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In 87 Vorsorge © Stefan Dörfler

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