Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Pflege und Versorgung 29 Pflege und Versorgung Pflegebedürftigkeit bedeutet, länger als 6 Monate pflegerische Hilfen zu benötigen. Wenn diese Situation eintritt, besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ihre Krankenkasse, die zugleich auch die für Sie zuständige Pflegekasse ist, berät Sie in dieser Situation umfassend durch einen Pflegeberater. Dieser macht auf Wunsch auch Hausbesuche und ist bei der Antragstellung für die Erlangung eines Pflegegrades behilflich. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html. Pflegebedürftigkeit ist keinesfalls gleichbedeutend mit der Notwendigkeit eines Heimaufenthalts. Pflege kann lange und gut auch in der eigenen Wohnung erfolgen. In jedem Fall können Sie oder Ihre Angehörigen mit der professionellen Unterstützung von Pflegefachkräften und sozialen Diensten rechnen. Pflegeservice Bayern – Die unabhängige Pflegeberatung Der Pflegeservice Bayern dient als Informations- und Anlaufstelle für alle gesetzlich Versicherten zu Fragen rund um das Thema Pflege und ist ein Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern. Auskünfte bei Fragen zu: • Leistungen • Entlastungsmöglichkeiten • Organisation der individuellen Pflegesituation Vorrangiges Ziel ist es, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Ausgebildete Pflegefachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung und einer Weiterbildung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI stehen für Ihre Fragen bereit. Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr Tel.: 0800 772 11 11 (kostenfreie Rufnummer) Internet: www.pflegeservice-bayern.de BIVA-Pflegeschutzbund Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. Telefonische Rechtsberatung zu Pflege und Wohnen im Alter, Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen. Weitere umfangreiche Informationen sowie Rechtsberatung für Mitglieder beim BIVAPflegeschutzbund: Tel.: 0228 9090480, Fax: 0228 90904822 E-Mail: info@biva.de Internet: biva.de Entlastungs- und Unterstützungsangebote Pflegedienste, zahlreiche Kleinstgewerbe und gemeinnützige Gesellschaften bieten Hilfen im Haushalt an. Die Dienste werden an den Servicewünschen der älteren Kunden orientiert, die diese Leistungen zwar aus eigener Tasche finanzieren müssen, sie aber steuerlich geltend machen können. Wenn Voraussetzungen wie chronische Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen, können möglicherweise finanzielle Hilfen von der Kranken-, Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger beantragt werden. • Nachbarschaftshilfe Hausbesuche der Gemeindepfarrer Kranke und gehbehinderte ältere Menschen erhalten auf Wunsch Besuch von ihren Gemeindepfarrern. Anmeldungen werden an das zuständige Pfarramt erbeten.

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