Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Finanzen und Hilfen 48 Finanzen und Hilfen Die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung pflegebedürftig im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung sein. Es muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung, die an die Krankenversicherung gekoppelt ist, gestellt werden. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, prüfen Gutachter bei einem Hausbesuch. Sie beurteilen die vorhandenen Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf und legen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Voraussetzung ist, dass der Unterstützungsbedarf für länger als sechs Monate zu erwarten ist. Pflegegrade Es gibt 5 Grade der Pflegebedürftigkeit. In dem Begutachtungsverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in folgenden Bereichen geprüft: • Mobilität • kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Leistungen der Pflegeversicherung Entsprechend dem Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten für ambulante Pflege, teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege oder die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es werden Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt. Beides kann auch kombiniert werden. Pflegegeld Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist die häusliche Pflege durch eine geeignete Pflegeperson: In der Praxis pflegen Angehörige, ehrenamtlich Tätige und erwerbsmäßige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen, die darüber frei verfügen und es z. B. an die Pflegeperson weitergeben können. Pflegesachleistungen Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Unterstützung. Diese wird durch anerkannte Pflegekräfte, meist über ambulante Pflegedienste, erbracht. Weitere Ansprüche Weitere Leistungen sind z. B. Pflegeberatung und Pflegekurse, Pflegehilfsmittel, Angebote zur Unterstützung im Alltag, eine soziale Sicherung der pflegenden Person und Mittel zur Wohnungsanpassung. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht zudem die Möglichkeit, Pflegezeiten auf das Versicherungskonto der pflegenden Person einzutragen. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch im Internet: www.pflegestaerkungsgesetz.de Landespflegegeld Bayern Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten 1.000 Euro pro Jahr zur freien Verfügung. Hierzu muss ein einmaliger Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Das Onlineformular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lfp.bayern.de/landespflegegeld.

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