Ratgeber für den Trauerfall Bayreuth

25 Erbrecht Erbe, Nachlass, Pflichtteil und Co. – die wichtigsten Begriffe im Überblick Wenn man einen geliebten Menschen durch dessen Tod verliert, sind die meisten Menschen überfordert, traurig oder gar wütend. Meist treten dann Erbansprüche oder organisatorische Tätigkeiten, die die Beerdigung oder Wohnungsauflösung betreffen, in den Hintergrund. Dennoch gibt es in Sachen Erbrecht einige Dinge, die trotz Trauer möglichst schnell erledigt werden müssen. So sollten sich Betroffene möglichst schnell um die Übernahme des Mietvertrags des Verstorbenen kümmern. Außerdem sollten Sparbücher und Lebensversicherungen bedacht werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Erben des Verstorbenen nicht sofort nach dem Tod feststehen. Im Normalfall dauert es eine gewisse Zeit, bis diese ermittelt werden. Um den Nachlass eines Verstorbenen zu sichern, bis die rechtmäßigen Erben ermittelt wurden, sollten Sie sich ausführlich über Sicherungsmaßnahmen informieren. Eine weitere Frage, über die oftmals große Unsicherheit herrscht, ist die Feststellung der Erben. Das Erbrecht regelt hierzu klar und eindeutig, wer in welchem Fall wie viel erbt. Jedoch tritt eine gesetzliche Erbfolge nur dann ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag einen oder mehrere Erben bestimmt. Meist sind durch das Testament die gesetzlichen Erben enterbt worden. Jedoch können weder Kinder noch der Ehepartner des Erblassers enterbt werden, diese haben ein Recht auf ihren Pflichtteil. Zudem kann ein Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen, beispielsweise wenn ein Kind das Familienvermögen erben, allerdings das Geld erst mit 25 Jahren bekommen soll. In solchen Fällen tritt ein Vor- oder Nacherbe ein. Bedacht werden sollte zudem, dass jedes Erbe der Steuerpflicht unterliegt. Hier empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten Kontakt zu einem Anwalt oder Steuerberater aufzunehmen. Grundsätzlich gilt: Das Testament muss vom Erblasser persönlich errichtet werden. Er bestimmt seine Erben, kann jedoch keinen anderen mit deren Bestimmung beauftragen. Das Verfassen eines eigenhändigen Testaments erfolgt durch eine eigenhändig geschriebene Erklärung des Erblassers. Auch hier empfiehlt es sich, sich umfassend über Gültigkeit und Ungültigkeit eines Testaments zu informieren. Doch ein Erbe bringt nicht immer den erhofften Geldsegen – denn oftmals werden auch Schulden vererbt. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Innerhalb einer bestimmten Frist kann der Erbe bekunden, den Nachlass nicht annehmen zu wollen. Außerdem kann die Haftung für den jeweiligen Nachlass beschränkt werden. Jedoch sollten Sie sich in einem solchen Fall unbedingt rechtlichen Beistand suchen und sich umfassend beraten lassen. Umfassende Informationen zum Thema Erbrecht erhalten Sie außerdem in der Verbraucherbroschüre der Bayreuther Erbrechtstage „Ratgeber Erbrecht 3. Auflage“. Erbrecht © Butch – Fotolia

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