Wohnen ohne Barrieren - Stadt Bayreuth

34 Hilfe und Unterstützung Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leis- tungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung seit dem 1 . Januar 2017 um 0 , 2 Prozentpunkte. Hinweis: Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflege- sachleistungen zu kombinieren. Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+ 2 “ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden seit 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungs- leistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmit- teln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohn- raumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelas- sene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 € geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen- anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandsschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 € 125 € Pflegegrad 2 316 € 689 € 125 € 770 € Pflegegrad 3 545 € 1 . 298 € 125 € 1 . 262 € Pflegegrad 4 728 € 1 . 612 € 125 € 1 . 775 € Pflegegrad 5 901 € 1 . 995 € 125 € 2 . 005 € Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Syda Productions - Fotolia

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