Wohnen ohne Barrieren Stadt Bayreuth

18 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 B einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle für Wohnungsanpassung, Inklusionsbüro, Kanalstraße 3/Schlossgalerie, 95444 Bayreuth. Termine nach Vereinbarung im 2. OG, Zimmer 236 oder telefonisch unter 0921 251772. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht UmbauenKredit (159) Ab 2,11 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 B Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht UmbauenInvestitionszuschuss (455) Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 B pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/ Einbruchschutz) Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 B gefördert werden www.stmb.bayern.de/wohnen Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de Merkblatt: www.stmb.bayern.de/ wohnen/foerderung/index.php © Rido - Fotolia

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