Wohnen ohne Barrieren Stadt Bayreuth

25 Hilfe und Unterstützung WOHNEN OHNE BARRIEREN IN BAYREUTH J J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen J J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Überleitung in die Pflegegrade Das bisherige System der Pflegestufen wird in fünf Pflegegrade überführt. Die Überleitung erfolgt automatisch. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 0 1 I 2 II 3 III 4 III (Härtefall) 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Im Gegensatz zur alten Methode, in der die benötigte Pflegezeit der jeweiligen Person gemessen wurde, werden im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad eins. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad fünf. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: J J Mobilität J J Kognitive und kommunikative Fähigkeiten J J Verhaltensweisen und psychische Problemlagen J J Selbstversorgung

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