Älter werden in Biberach und Umgebung

38 Betreut zu Hause – Die Zieglerschen – Diakonie-Sozialstation Annette Ege Wielandstraße 24, 88400 Biberach ( 07351 150230 E-Mail: ege.annette@zieglersche.de Betreut zu Hause – AKIP Kolpingstraße 2, 88400 Biberach an der Riß ( 07351 579974 E-Mail: info@akip-bc.de F.4.7 Hausmeister-, Garten- und Winterdienste Unterschiedliche Hilfen bieten nach Absprache „Bürger für Bürger“ (siehe F.4.2), die Bürger­ Sozial Genossenschaft (siehe F.4.4) oder die Woh- nungslosenhilfe Biberach ( 07351 18828-11 an, z. B. kleinere Reparaturen, handwerkliche Arbei- ten, Hilfe bei Gartenarbeiten, Schneeräumen usw. Eine Liste mit gewerblichen Winterdiensten gibt es im Seniorenbüro (siehe F.1.1). F.4.8 Haushalts- und Pflegehilfen aus EU-Ländern Haushalts- und Pflegehilfen aus den EU-Ländern können in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Sie können einkaufen, kochen, waschen, putzen und andere Arbei- ten im Haushalt übernehmen sowie die soziale Betreuung. Auch Grundpflege ist möglich, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Aus- kleiden, beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen und bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung. Für die Beschäftigung gibt es zwei unterschiedliche Modelle. a) Beim „Arbeitgebermodell“ erfolgt die Ver- mittlung der Hilfskraft über die Bundesagen- tur für Arbeit, Zentralstelle für Arbeitsver- mittlung (ZAV) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes oder auf privatem Wege. Mit der Hilfskraft muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen sowie Steu- ern und Sozialversicherungen gezahlt werden. Fällt sie aus, muss man sich selbst um Vertre- tung kümmern. Anstellungsformalitäten muss man selbst erledigen oder man kann damit einen Steuerberater beauftragen. Informatio- nen bei der ZAV (  0228 713 1313; 6 0228 713- 1111, E-Mail: zav@arbeitsagentur.de. F.4.5 Familienpflege Bei „Ausfall der Oma“ (bzw. ihrer eingeschränk- ten Belastbarkeit) kommen zur Entlastung von jungen Familien mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren oder einem behinderten Kind bei Krankheit, Kur usw. neben der Nachbarschafts- hilfe auch: ausgebildete Familienpflegerinnen der Sozialstationen ( 07352 923033 E-Mail: info@sozialstation-ochsenhausen.de od er Frauen der Maschinenring Soziale Dienste gGmbH ( 07351 18826-20 E-Mail: info@soziale-dienste.info Diese „Haushaltshilfen“ werden meist nach ärztlicher Verordnung von Krankenkassen oder anderen Trägern finanziert; mehr unter www.nachbarschaftshilfen-bc-slg.de/ familienpflege-haushaltshilfe/ F.4.6 Betreutes Wohnen zu Hause Im Alter unabhängig in den eigenen vier Wän- den zu leben, wünschen sich die meisten Men- schen. Wenn die Kräfte nachlassen und Hilfe notwendig ist, bietet das „Betreute Wohnen zu Hause“ eine angemessene Hilfe und ermög- licht den Verbleib in der vertrauten Umgebung. Die alltägliche selbstständige Lebensführung zu Hause – auch bei zunehmender Hilfs- und Pflege­ bedürftigkeit – wird organisiert und gesichert. Die Grundleistungen werden vertraglich fest- gelegt, z. B. wöchentlicher tel. Kontakt, ein wöchentlicher Hausbesuch durch eine quali- fizierte Bezugsperson sowie die Organisation von gemeinsamen Treffen, ein 24-Stunden- Hausnotruf, soziale Beratung, Unterstützung bei Behörden, Organisation von Hilfen bei Krank- heit, Krankenhausaufenthalt oder Urlaub. Dazu kommen die individuell notwendigen Wahlleis- tungen, z. B. ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege, Handwerks-, Garten- oder Winterdienste, Essen auf Rädern, Fahr- und Begleitdienste.

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