Älter werden in Biberach und Umgebung

45 kann ein Daueraufenthalt hinausgezögert oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Selbst- hilfefähigkeit wiederhergestellt werden. Im Verwaltungsraum Biberach wäre nur das Bürger- heim Biberach bereit, eine Nachtbetreuung bei Bedarf zu übernehmen. Kurzzeitpflege K : Versorgung des Pflege­ bedürftigen für 4 bis 6 Wochen im Heim, auch nachts, damit die Angehörigen sich erholen können. Ein Zuschuss der Pflegekasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dauerpflege D : Der Pflegebedürftige lebt auf Dauer im Alten- oder Pflegeheim. Die Kos- ten werden z. T. von der Pflegeversicherung (siehe G.8), vom Betroffenen selbst, von seinen Angehörigen und bei Bedarf vom Sozialamt (siehe G.9) übernommen. Checkliste für Pflegeheime: Um die Suche nach einem passenden Pflege- heim zu erleichtern, hat der Stadtseniorenrat für die Pflegeheime in Biberach und der näheren Umgebung übersichtliche Kurzbeschreibungen und eine Checkliste erarbeitet. Die Papiere liegen im Seniorenbüro aus. Sie können sie auch beim Stadtseniorenrat (siehe A.1) anfordern bzw. von der Homepage downloaden. F.7 Urlaub für zu Pflegende und Angehörige Erholung von der Pflege und individuelle Betreu- ung des Patienten über zehn Tage mit Vollpen- sion in einem Bildungshaus bietet die „Freizeit für zu Pflegende und Angehörige“ der Caritas Biberach-Saulgau in Zusammenarbeit mit den Biberacher kirchlichen Pflegediensten. Teilneh- men können Paare, aber auch zu Pflegende allein im Rahmen der Verhinderungspflege. Die Pflege (auch nachts) und Aktivierung wird von Fachkräften sichergestellt. Außerdem finden Ausflüge, Gesprächsrunden statt. Informationen bei Caritas Biberach-Saulgau Fachdienst Hilfen im Alter ( 07351 5005-130 www.basisversorgung-biberach.de/ für-zu-pflegende/ freizeit-für-zu-pflegende-und-angehörige/ F.8 Seniorenwohnungen, Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Dauerpflege (Betreute) Seniorenwohnungen S sind oft an Heime angegliedert, aber so gebaut, dass man sich trotz Behinderung möglichst selbstständig versorgen kann. Garten- und Hausmeisterarbei- ten entfallen. Die Betreuung, auch bei Krank- heit, ist verschieden organisiert und muss erfragt werden. Tagespflege T : Mit Abholung, Mahlzeiten, Akti- vierung und Pflege von 08:00 bis ca. 17:00 Uhr. Sie wird von der Pflegekasse bei Pflegebedürf- tigkeit teilweise übernommen; Eigenbeteiligung für Unterkunft und Essen. Nachtpflege N : Pflegebedürftige, die in der Nacht mehrmals Betreuung benötigen, meist Demenzerkrankte, werden in einem vorher vereinbarten Zeitraum zwischen 18:00 und 07:00 Uhr nach Bedarf eine oder mehrere Nächte pro Woche betreut. Die Angehörigen können sich in dieser Zeit einer ungestörten Nacht- ruhe erholen. Die Nachtpflege bietet meist ein Pflegeheim, in dem eine pflegerisch qualifizierte Nachtwache die Betreuung übernimmt. Dadurch

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=