Älterwerden in Biberach und Umgebung

44 G INFORMATIONEN G.1 Renten: Auskünfte und Anträge Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Rente nur nach Antrag, der drei Monate vorher gestellt werden sollte. Ergänzend braucht man dafür: »» Personalausweis »» Konto-Nr. der Hausbank »» Versicherungsverlauf bzw. -nachweise Auskünfte und Anträge gibt es: »» zum Online-Ausfüllen unter < www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort kann man auch Termine buchen, findet einen Rentenrechner und Informationen zu den Zuverdienstgrenzen etc. »» bei der Ortsbehörde für die Sozialversicherung der jeweiligen Gemeindeverwaltung (z. B. Biberach ( 07351 51-208 und -549, à rentenstelle@biberach-riss.de) »» bei der Deutschen Rentenversicherung DRV Amriswilstraße 60 – 62, Biberach, Anmeldung: ( 0731 92041-0, @ 0731 92041-190 à aussenstelle.biberach@drv-bw.de »» bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Amriswilstraße 60, Biberach ( 07351 3476-22 G.2 S chwerbehindertenausweis und Kriegsopferfürsorge Wenn dauerhaft eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. In ihm werden der Grad der Behinderung und das Merkzeichen für die Art der Behinderung eingetragen. Je nach Schwere und Behinderungsart können unterschiedliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden (z. B. steuerliche Erleichterungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Befreiung von Rundfunkgebühren, ermäßigte Eintrittspreise). Anträge kann man beim Versorgungsamt im Landratsamt Biberach anfordern: ( 07351 52-7225, @ 52-50225 oder downloaden: < www.biberach.de/ihranliegen/formulare/ formulare-kreissozialamt.html G.3 Stadtpass: Ermäßigungen für Geringverdiener und Ehrenamtliche Seit 2016 können Biberacher mit geringem Einkommen den Stadtpass mit zahlreichen Vergünstigungen beantragen. Das Bürgeramt benötigt dazu Nachweise, z. B. Lohn-/Einkommensteuerbescheide, Wohngeld- oder andere Sozialbescheide. Neben vergünstigten Stadtbuspreisen für Monatskarten ermäßigen sich u. a. der Eintritt des Frei- und Hallenbades, des Museums, Veranstaltungen des Kulturamts, Kurse der Volkshochschule, Gebühren der Musikschule, die Jahreskarte bei der Stadtbücherei. Um einen Stadtpass für ehrenamtlich Engagierte zu erhalten, muss die jeweilige Organisation bestätigen, dass der Ehrenamtliche mehr als 100 Stunden im letzten Jahr ehrenamtlich tätig war. Eine kleine Broschüre zum Stadtpass mit Kriterien und Vergünstigungen liegt in den städtischen Einrichtungen aus oder unter < www.biberach-riss.de/stadtpass. Näheres beim Ehrenamtsbeauftragten Marktplatz 7/1, Biberach Rouven Klook, ( 07351 51-818 à r.klook@biberach-riss.de G.4 Rundfunk – Sozialtarife Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Anträge erhält man auf der Gemeinde oder kann sie im Internet unter < www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und ausdrucken. Den Antrag mit beglaubigten Nachweisen sendet man direkt ans G Informationen

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