Seniorenwegweiser - Älter werden in Biberach

37 F.4.6 H aushalts- und Pflegehilfen aus EU-Ländern Haushalts- und Pflegehilfen aus den EU-Ländern können in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Sie können einkaufen, kochen, waschen, putzen und andere Arbeiten im Haushalt sowie die soziale Betreuung übernehmen. Auch Grundpflege ist möglich, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und bei der Fortbewegung innerhalb der Wohnung. Für die Beschäftigung gibt es zwei unterschiedliche Modelle. a) Beim Arbeitgebermodell vermitteln Agenturen die Hilfen oder man findet sie privat. Mit der Hilfskraft muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen sowie Steuern und Sozialversicherungen gezahlt werden. Fällt sie aus, muss man sich selbst um die Vertretung bei Krankheit/Urlaub kümmern. Anstellungsformalitäten muss man selbst regeln oder beauftragt damit einen Steuerberater. b) Beim Entsendemodell ist die Hilfskraft bei einem Dienst im Herkunftsland angestellt, der sie im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit in den Haushalt des Betroffenen entsendet und mit ihm einen Dienstleistungsvertrag abschließt. Der Dienstleister sorgt auch für Vertretung im Krankheitsfall. In der Regel stellt eine Vermittlungsagentur in Deutschland den Kontakt zwischen dem ausländischen Dienstleister und dem Betroffenen her. Die Hilfesuchenden sollten unbedingt Kopien einer „A1-Bescheinigung“ verlangen, diese bestätigt, dass die Hilfskraft im Herkunftsland sozialversichert ist. Die geforderte Unterstützung und die Arbeitszeit sollte man in jedem Fall vertraglich festhalten. Bei beiden Modellen kostet die Betreuung durchschnittlich 2.500 Euro. Unter Umständen können Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung beitragen und die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Achtung: Eine illegale Beschäftigung kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen. Deshalb sollte man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung usw. suchen. Weiterführende Informationen erhält man beim Pflegestützpunkt im Landkreis Biberach (siehe F.1.2). F.4.4 D ie BürgerSozialGenossenschaft Biberach eG (BSG) Die BSG setzt sich dafür ein, bürgerliches Engagement in solidarischer Form neu zu beleben und zu bündeln. Menschen aller Generationen, mit und ohne Beeinträchtigungen, Gesunde und Kranke sollen zusammenfinden, um sich gegenseitig zu unterstützen. Unsere Genossenschaft steht allen offen, die in Biberach und Umgebung Leistungen anbieten oder in Anspruch nehmen möchten. Mit viel Einfühlungsvermögen bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern individuell abgestimmte und bezahlbare Hilfsangebote, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit bewahren. Ob Betreuung zu Hause, Begleitung außer Haus, Unterstützung im Haushalt und Garten, liebevolle Demenzbetreuung, Entlastung pflegender Angehöriger, Krankenhausnachsorge oder Familienpflege – die Leistungen sind vielfältig und auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten. So schenkt die Genossenschaft nicht nur praktische Hilfe, sondern auch ein Stück Geborgenheit und Lebensfreude. Schwanenstraße 10, Biberach Sprechzeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:30 Uhr nachmittags nach Vereinbarung 07351 5778092 ààinfo@bsg-bc.de www.bsg-bc.de F.4.5 H ausmeister-, Garten- und Winterdienste Unterschiedliche Hilfen bieten nach Absprache „Bürger für Bürger“ (siehe F.4.2), die BürgerSozialGenossenschaft (siehe F.4.4) oder die Wohnungslosenhilfe Biberach ( 07351 18828-11 an, z. B. kleinere Reparaturen, handwerkliche Arbeiten, Hilfe bei Gartenarbeiten, Schneeräumen usw. Eine Liste mit gewerblichen Winterdiensten gibt es im Seniorenbüro (siehe F.1.1).

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