Seniorenwegweiser - Älter werden in Biberach

54 ** Für eine bedarfsgerechte Pflege können die Pflegesachleistung und das Pflegegeld kombiniert werden. Wird z. B. monatlich für die Pflege in Pflegegrad 2.367,50 Euro = 50 Prozent der Sachleistung für die Hilfe eines Pflegedienstes verbraucht, sind 50 Prozent der Sachleistung nicht genutzt. Der ungenutzte Anteil von 50 Prozent kann als Pflegegeld 158 Euro (= 50 Prozent von 316 Euro) ausgezahlt werden und für die Hauptpflegeperson oder andere Helfer verwendet werden. *** Achtung: Tages-/Nachtpflege verringert nicht das Pflegegeld- oder die Pflegesachleistung. **** Nur wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen, erhält man den Zuschuss für vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Dies ist auch Voraussetzung für ergänzende Leistungen der Sozialhilfe. Ab 2022 werden von der Pflegekasse bis zu 12 Monate 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils zusätzlich übernommen; nach mehr als 12 Monaten 25 Prozent nach mehr als 24 Monaten 45 Prozent; nach mehr als 36 Monaten 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Arbeitskollegen ... sein, die die Betreuung zeitweise ehrenamtlich übernehmen. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mehr als zwei Personen betreuen. Sie können ihren Einsatz jederzeit wieder beenden und müssen keine Aus- oder Fortbildung nachweisen. Empfehlenswert ist eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung der Helferin. Für die Abrechnung einer Aufwandsentschädigung des Einsatzes mit der Pflegekasse sind 2 Bögen auszufüllen. Die Formulare erhält man über die Basisversorgung – Diakonie oder als Download unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/ anerkennung-einzelhelfende. Der Betrag kann auch für zweckgebundene qualitätsgesicherte ambulante Hilfen (siehe F.4.3) verwendet werden oder für Eigenanteile bei Kurzzeit-/Tagespflege usw. Wird der Betrag nicht monatlich verbraucht, ist dies bis Ende Juni des Folgejahres möglich. Falls mehr Entlastung notwendig ist, können auch 40 Prozent der Pflegesachleistungen für diese Zwecke verwendet werden. Ergänzende Leistungen Zeitraum Euro Ab 01. 07. 2025 werden die Beträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Nach Kurzzeitpflege muss eine Einrichtung dem Betroffenen unverzüglich eine Übersicht über die verbrauchten Kosten aus dem Jahresbetrag aushändigen. Jährlich bis zu 8 Wochen; das Pflegegeld wird für die Pflegeperson zu 50 Prozent weitergezahlt. Nahe Verwandte, Verschwägerte bis zum 2. Grad oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen erhalten max. 150 Prozent des Pflegegeldes + nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrt, Verdienstausfall. bis 3.539 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel Monatlich; Belege sind vorzulegen. bis 42 Einsatz digitaler Pflegeanwendungen Monatlich bis 53 Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Achtung: nicht ohne Zusage der Kasse beginnen!) Einmalig (Mehrmals nur, wenn weitere Umbauten, z. B. wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, notwendig sind). Wenn mehrere Berechtigte zusammenwohnen. bis 4.180 bis 16.720 Technische Hilfen (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter) Nach Bedarf; Eigenanteil von max. 25 Euro. Pflegefachkräfte helfen bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln.

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