Elternratgeber Stadt Bielefeld

Wohin geht’s nach der Grundschule? 26 Ab der Klasse 7 wird der verbindliche Unterricht durch denWahl- pflichtunterricht ergänzt. Hier können die Schüler zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen und Akzente setzen. In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarschule I erworben werden. … in der Gesamtschule? In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zusammengefasst. ImLaufe der Schulzeit zeigt sich, welchen Bildungsgang Ihr Kind abschlie- ßen wird. Gesamtschulen können unterschiedliche Schwer- punkte setzen. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, ob die Schwerpunkte, die jede Schule selbst bestimmen kann, den Nei- gungen und Interessen Ihres Kindes entgegenkommen. In der 5. und 6. Klasse erfolgt der Unterricht noch im Klassenverband, dieser wird in den Klassen 7 bis 10 zwar aufrechterhalten, aber in einigen Fächern bereits durch ein Kurssystem ersetzt. Diese werden auf unterschiedlichen Anspruchsebenen angeboten. Englisch ist immer erste Fremdsprache ab der 5. Klasse. Hinzu kommen ab der 6. Klasse andere Sprachen, zumBeispiel Franzö- sisch oder Latein. Ab der 8. Klasse kann eine dritte Fremdsprache gewählt werden. Will Ihr Kind das Abitur erreichen, sollten Sie daran denken, dass zwei Fremdsprachen dafür Voraussetzung sind. … in der Sekundarschule? Eingeführt wurde die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarschule I am 20. Oktober 2011. Diese Schulform trägt dazu bei, langfristig ein attraktives, umfassendes, leistungsfähi- ges undwohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten. Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Innerhalb der Sekundarschule werden Kinder sowohl auf eine Berufsausbildungwie auch auf die allgemeine Hochschulreife vorbereitet. Diese Schulform fördert ein längeres gemeinsames Lernen. So werden die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs unter Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsamunter- Empfehlung der Lehrkräfte Seit 2005 ist in der „Ausbildungsordnung Grundschule“ gere- gelt, dass im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schulform enthalten sein muss. Diese Empfehlung wird in der Grundschule durch die Klassenkonferenz beschlossen. Nach sorgfältiger Beratung empfehlen die Lehrkräfte eine Schulform, die ihnen am besten geeignet erscheint. Sie können Ihr Kind grundsätzlich an jeder von Ihnen gewünschten Schule anmelden. Was kommt auf Ihr Kind zu … … in der Realschule? In der Realschule wird in den Klassen 5 bis 10 unterrichtet, wobei die Klassen 5 und 6 die sogenannte Erprobungsstufe bilden. In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit demZiel, gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulformsicherer zumachen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schüler(innen) ohne Versetzung von der 5. in die 6. Klasse über. Der Unterricht in der Erprobungsstufe findet in der Regel im Klassenverband statt. Ab der 6. Klasse wird auch eine zweite Fremdsprache gelernt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden. © Christian Schwier – Fotolia TIPP „Erprobungsstufe“ werden die 5. und 6. Klassen der Realschule sowie des Gymnasiums genannt. Diese Einstiegsphase ermöglicht Ihrem Kind, sich für die weiterführende Schulform zu qualifizie- ren. Durch Erprobung, Förderung und Beobachtung der Kinder wird am Ende der zwei Jahre die am besten geeignete Schulform gewählt.

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