Elternratgeber Stadt Bielefeld

9 © Sunny studio - Fotolia Vor dem Schulbeginn Was bedeutet Schulfähigkeit? Woher weiß ich eigentlich, dass mein Kind „schulfähig“ ist, also bereit für den Start in den „Ernst des Lebens“, wie die Einschulung so gern bezeichnet wird? Wer sich nicht sicher ist, dem helfen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Psychologinnen und Psychologen weiter. Allerdings haben auch diese keine hundert- prozentig klare Definition von „Schulfähigkeit“ parat. Einig sind sich die Experten allerdings, dass ein Kind bei einer Einschulung gewisse Kriterien erfüllen sollte. ƒ ƒ Es sollte körperlich seinem Alter gemäß entwickelt und gesund sein. ƒ ƒ Es sollte die erforderlichen „kognitiven“ Voraussetzungen erfüllen. Damit ist vor allem die Fähigkeit gemeint, sich sprachlich auszudrücken. ƒ ƒ Es sollte „motivationale und soziale“ Voraussetzungen erfüllen, das heißt, es sollte „lernen wollen“ sowie in der Lage sein, seine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Und es sollte sich sicher und angstfrei in einer Gemeinschaft von Gleichaltrigen bewegen und kom- munizieren können. Der Spielraumzur Beurteilung ist da verständlicherweise groß. Er kann von Bundesland zu Bundesland, vonArzt zuArzt, von Schule zu Schule variieren. In Nordrhein-Westfalen ist es ausdrücklich kein Grund für die Zurückstellung vom Schulbesuch, wenn die Schulfähigkeit eines Kindes im Einzelfall nicht bestätigt wird. Vielmehr sollen diese Kinder in der bis zu drei Jahre verlänger- baren Schuleingangsphase in den Klassen 1 und 2 so gefördert werden, dass alle zunächst unzureichenden Fähigkeiten bis zum Übergang in die Klasse 3 aufgeholt sind. Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind imAlter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenann- ten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschulungen variieren. Vor dem Schulbeginn Info Nordrhein-Westfalen Delfin-4-Test In Nordrhein-Westfalen wird die Sprachfähigkeit eines Kindes bereits zwei Jahre vor der Einschulung im Rahmen eines Tests vom Schulamt überprüft. Das aktuelle Testverfahren trägt die Bezeichnung „Delfin 4“. Falls das Kind diesen Test nicht besteht, werden die Eltern verpflichtet, das Kind zu einemvorschulischen Sprachförderkurs anzumelden. Kinder, die eine Kindertages­ stätte besuchen, in der die sprachliche Bildung in besonderer Weise gewährleistet wird, sind vom Delfin-4-Test befreit. Bei der Anmeldung zur Grundschule wird die Sprachfähigkeit erneut überprüft. Logopädische Praxis Detlef Woynar Behandlung von Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen Myofunktionelle Therapie LRS-Therapie nach GLT Jütlandstraße 34 a · 33729 Bielefeld-Brake Telefon 05 21/7 70 70 76 logopaedie.bielefeld-brake@t-online.de www.logopaedie-woynar.de Wir helfen Ihnen gern!

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