Elternratgeber Stadt Bielefeld

27 Als zweite Fremdsprache sind ab der 6. Klasse Latein oder eine weitere Fremdsprache möglich. Alle Fächer des Pflichtbereichs werden in der Regel in den Klas- sen 5 bis 7 im Klassenverband unterrichtet. Individuelle Akzente können ab der 8. Klasse gesetzt werden. Neben dem Unterricht im Klassenverband setzt jetzt der Wahlpflichtunterricht ein. Am Gymnasium können bis zur Klasse 11 alle Abschlüsse der Sekun- darschule I erworbenwerden. Außerdemkann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums oder der Gesamtschule erreicht werden. Nach der Sekundarschule I beginnt am Ende der 10. Klasse die Einführungsphase der gym- nasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 11), die in der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) fortgesetzt wird. Nach bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erworben. Für die Schülerinnen und Schüler, die ab demSchuljahr 2018/2019 in die 5. Klassen eines Gymnasiums gehen, wirdwieder der 9-jäh- rige Bildungsgang als Regelfall eingeführt. Gymnasien können aber auch wie bisher nach 8 Jahren zum Abitur führen. … in der Sekundarschule? Eingeführt wurde die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarschule I am 20. Oktober 2011. Diese Schulform trägt dazu bei, langfristig ein attraktives, umfassendes, leistungsfähi- ges undwohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten. Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Innerhalb der Sekundarschule werden Kinder sowohl auf eine Berufsausbildungwie auch auf die allgemeine Hochschulreife vorbereitet. Diese Schulform fördert ein längeres gemeinsames Lernen. So werden die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs unter Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsamunter- richtet. Ab dem 7. Jahrgang kann dann ein getrennter Unterricht stattfinden. Der Unterricht kann auf verschiedene Art aufgeteilt werden. So ist beispielsweise fachspezifischer Unterricht differen- ziert nach Leistungs- und Neigungsprofilen möglich. Außerdem kann in einzelnen Bildungsgängen der Haupt- und Realschule oder des Gymnasiums unterrichtet werden. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit wissen Sie von Anfang an, wo Ihr Kind einmal das Abitur ablegen kann. … im Gymnasium? Das Gymnasiumumfasst die Sekundarschule I unddie gymnasiale Oberstufe. Auch amGymnasiumbilden die ersten beiden Klassen wieder die Erprobungsstufe, an deren Ende sich entscheidet, ob Ihr Kind auf dem Gymnasium bleibt oder in eine andere Schul- form wechselt. Auch im Gymnasium gibt es diese Möglichkeit zum Wechsel bis zum Beginn der Klasse 9. Englisch wird an den meisten Gymnasien als erste Fremdsprache fortgeführt. Aktuelle Informationen zur Übertritts­ regelung gibt’s unter: https://www.schulministerium.nrw.de/ docs/bp/Eltern/Schule-in-NRW/Schul- wechsel_nach_NRW/FAQ04/index.html © Kzenon - stock.adobe.com

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