Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Birkenfeld

16 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekas- sen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungs- weise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barri- erefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unter- schiedliche Förderprogramme und Bewilligungs- kriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bun- desland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des ISB- Förderprogramms, Telefon: 06131 6172-1991 oder auf www.isb.rlp.de un ter „Bauen & Wohnen“. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Wohnraumförderung  – ISB-Darlehen Modernisie- rung von Mietwohnun- gen Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum für Haushalte. Gefördert werden u. a. Baumaßnahmen für ein bar- rierefreies Wohnen, Modernisierungsmaß- nahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Die Förderung erfolgt als Darlehen und als Tilgungszuschuss. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Telefax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/ wohnraum Wohnraumförderung  – ISB-Darlehen Moderni- sierung selbst genutzter Wohnraum Das Land Rheinland-Pfalz und die Investi- tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen die Modernisierung und Instandsetzung von bestehendem, selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnah- men für barrierefreies Wohnen, Baumaß- nahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Die Förde- rung erfolgt als Darlehen. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 6172-1991 Telefax: 06131 6172-1899 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/ wohnraum Antragsformulare können im Internet abgerufen werden. KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Inves- titionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit (Zuschuss) www.kfw.de/inlandsfoer- derung/Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter

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