Seniorenwegweiser für den Nationalparklandkreis Birkenfeld

30 Sonstige Hilfen Wenn von der Kreisverwaltung entsprechende Leistungen bewilligt wurden, kann auch hier der Befreiungsantrag zur Beglaubigung vorgelegt werden. Als Nachweis für den Beitragsservice kann von der jeweiligen Behörde auch alternativ zur Beglaubigung eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, die dann mit dem Befreiungsantrag an den Beitragsservice übersandt werden kann. Die Beitragsbefreiung wird in der Regel entsprechend der Gültigkeitsdauer der bewilligten Sozialleistung gewährt. Bei unbefristeten Bescheiden kann die Beitragsbefreiung auf drei Jahre befristet werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen kann mit entsprechender Bestätigung der Einrichtung eine generelle Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. 7.5 Parkerleichterungen Für die Benutzung gesondert gekennzeichneter Behindertenparkplätze kann bei dem für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt der Stadt Idar-Oberstein bzw. dem Ordnungsamt der jeweiligen Verbandsgemeinde die Ausstellung eines Parkausweises beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind hier insbesondere außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis oder blinde Menschen mit dem Merkzeichen „Bl“. Der Parkausweis wird auch dann ausgestellt, wenn kein eigenes Kfz vorhanden ist. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Moltkestraße 19, 54292 Trier Tel.: 0651 1447-0 Fax: 0651 1447-253 gestellt. Die Antragsvordrucke können auch bei der Kreisverwaltung Birkenfeld, Tel.: 06782 15415, angefordert werden. 7.4 Befreiung vom Rundfunkbeitrag Der Rundfunkbeitrag ist für eine Wohnung zu zahlen. Für die Einziehung des Rundfunkbeitrags ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln zuständig. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder sonstige Sozialleistungen wie z. B. Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe erhält, kann sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wesentlich sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können eine Beitragsermäßigung auf ein Drittel des normalen Beitrages beantragen. Die Befreiungs-/Ermäßigungsanträge sind bei der Stadtverwaltung in Idar-Oberstein und den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Dort kann auch die von dem Beitragsservice verlangte Beglaubigung der Kopie des Bewilligungsbescheides der Sozialleistungen oder des Schwerbehindertenausweises vorgenommen werden.

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