Seniorenwegweiser für den Nationalparklandkreis Birkenfeld

34 Betreuungen Betreuung durch das Gericht ist durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr erforderlich. Das Gericht wird nur dann eingeschaltet, wenn die Kontrolle des Bevollmächtigten notwendig ist. Für die Erteilung der Vorsorgevollmacht ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. 8.5 Patientenverfügung In der Patientenverfügung kann man vorab festlegen, OB und WIE medizinische Maßnahmen erfolgen sollen, wenn man selbst zur Entscheidung dazu nicht mehr in der Lage ist. In der Patientenverfügung wird deshalb festgelegt, welche Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen gewünscht sind und welche nicht gewünscht werden. Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung erteilen die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde. Die Bundes- und Landesministerien der Justiz stellen ebenfalls Formulare und Informationen zur Verfügung. Entsprechende Broschüren können auch im Internet unter folgenden Adressen angefordert werden: Ministerium der Justiz 55116 Mainz, https://jm.rlp.de Bundesministerium der Justiz 11015 Berlin, www.bmj.de Die Informationen sind jeweils unter dem Begriff „Betreuungsrecht“ zu finden. AWO Betreuungsverein für den Kreis Birkenfeld e. V. Hauptstraße 531 – 533, 55743 Idar-Oberstein Tel.: 06781 667421 Fax: 06781 5143997 E-Mail: betreuungsverein@awo-birkenfeld.de Betreuungsverein Perspektive plus e. V. Wilhelmstraße 25, 55743 Idar-Oberstein Tel.: 06781 42572818 E-Mail: info@bv-perspektiveplus.de 8.4 Vorsorgevollmacht Jeder kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer Person seines Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Die Bestellung einer © nmann77 - stock.adobe.com

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