Ratgeber für den Trauerfall in Bitterfeld-Wolfen

Nachfolgende Unterlagen sind für die Ausstellung der Sterbeurkunde erforderlich: ■ ■ Geburtsurkunde des Verstorbenen ■ ■ Eheurkunde des Verstorbenen ■ ■ ggf. Sterbeurkunde des letztlebenden Ehegatten ■ ■ bei Geschiedenen: Scheidungsurteil bzw. neu ausge­ stellte Eheurkunde mit Scheidungsvermerk Die Angaben über den Todesfall werden von dem Standesbeamten in das Sterberegister eingetragen. Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung der Sterbeurkunde. WICHTIGE HINWEISE, WENN DER TODESFALL EINGETRETEN IST Vergessen Sie nicht, beim Eintritt des Todes die nächsten Angehörigen zu verständigen. Sollte es sich bei dem Toten um einen Menschen handeln, der noch im Arbeitsleben steht, so ist ggf. auch der Arbeitgeber zu informieren. Es ist wichtig, die verschiedenen Versicherer umgehend über den Todesfall zu informieren (Lebens-, Unfall- und AUSSTELLUNG DER STERBEURKUNDE Beantragen Sie, wenn möglich, gleich mehrere Exemplare der Sterbeurkunde. Sie werden diese zur Abmeldung des Verstorbenen bei den Versicherungen etc. benötigen. Des Weiteren muss von den Ange­ hörigen, soweit keine Verfügung des Verstorbenen vorliegt, eine Entscheidung zur Bestattungsart ge­ troffen werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: die Feuer- und die Erdbestattung. Die gewählte Bestat­ tungsart ist dem zuständigen Standesamt zu diesem Zeitpunkt bereits mitzuteilen. Entscheiden sich Angehörige für ein Bestattungsunter­ nehmen, so wird dieses in der Regel viele Behördengänge übernehmen. Die Angehörigen werden damit entlastet und können ihrer Trauer mehr Raum geben. Sterbegeldversicherung, Hausrat-, Wohngebäude und Kfz-Versicherung etc.) Die Exemplare der Sterbeurkunde, die für die Kranken- und Rentenversicherung benötigt werden, erhalten Sie vom zuständigen Standesamt gebührenfrei. Des Weiteren ist beim Nachlassgericht der Erbschein zu beantragen. 10 Ausstellung Der Sterbeurkunde /WICHTIGE HINWEISE, WENN DER TODESFALL EINGETRETEN IST

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