Bochumer Seniorenwegweiser

108 6. Betreuungsrecht, Vorsorge, Trauerbegleitung, Nachlassregelung 6. Betreuungsrecht, Vorsorge, Trauerbegleitung, Nachlassregelung 6.1 Betreuungsrecht Betreuung ist die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person. Betreuung bedeutet, sich als gesetzlicher Vertreter um bestimmte Angelegenheiten einer Person zu kümmern, und zwar immer dann, wenn z. B. ein volljähriger Mensch aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst bewältigen kann. Der/die Betreuer*in soll nur die Aufgaben übernehmen, die der Betroffene nicht mehr allein wahrnehmen kann. Solche Aufgaben können u. a. sein: ●● die Gesundheitsfürsorge ●● die Vermögenssorge ●● die Regelung von Wohnungsangelegenheiten Unabhängig der Aufgabenkreise umfasst jede gesetzliche Betreuung die persönliche Begleitung der Hilfsbedürftigen. Der Betreuer ist verpflichtet, seine Tätigkeit an dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu orientieren. Die Einrichtung einer Betreuung beeinträchtigt nicht die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Die Betreuungsstelle der Stadt Bochum nimmt die behördlichen Aufgaben wahr, die sich nach dem Betreuungsgesetz bzw. dem Betreuungsbehördengesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehört z. B. die Koordination zwischen dem Amtsgericht, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Betreuern. Außerdem berät und unterstützt die Betreuungsstelle bei allen Fragestellungen und Problemen, die während einer gesetzlichen Betreuung oder auch im Vorfeld auftauchen können. © Johanna Mühlbauer/AdobeStock

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