Bochumer Seniorenwegweiser

109 6. Betreuungsrecht, Vorsorge, Trauerbegleitung, Nachlassregelung Information: Stadt Bochum Amt für Soziales Betreuungsstelle für Erwachsene Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 · 44777 Bochum 0234 / 9 10 - 0 Servicezeiten nach vorheriger Terminabsprache Fr. Hüsken 0234 / 9 10 - 35 96 BHuesken@bochum.de Info Amtsgericht Bochum Amtsgericht Bochum – Betreuungsabteilung Josef-Neuberger-Straße 1 ∙ 44787 Bochum 0234 / 96 70 www.ag-bochum.nrw.de 6.1.1 Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht beauftragt eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellvertretend zu handeln, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Dies kann zum Beispiel den Einzug in ein Pflegeheim oder Bankgeschäfte betreffen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie kann von Ihnen zu jeder Zeit inhaltlich verändert oder dem Beauftragten entzogen werden. 6.1.2 Patientenverfügung Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie im Rahmen Ihrer medizinischen Versorgung wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Entsprechende Vorlagen sowohl für Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung sind im Internet abrufbar. 6.1.3 Ethikkomitee Das Ambulante Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB) Moderierte Gespräche bei medizinethischen Fragen Wir wollen, dass Menschen medizinisch so behandelt werden, wie sie das wollen. Zu unseren Mitgliedern gehören Pflegende, Professionelle aus der sozialen Arbeit, Ärzte, Mitarbeitende von Hospizdiensten oder dem Hospiz sowie Pfarrer, und Juristen. Viele sind ausgebildete Ethikberater. Bei Ihrer Behandlung oder der von Patientinnen und Patienten gibt es manchmal schwierige Fragen: Was ist das Beste für mich? Was raten Ärzte, Pflegende oder Zugehörige? Unterscheiden sich ihre Ratschläge? Was ist für Sie das Wichtigste? Gibt es in dieser Sache einen Konflikt? Ist Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige, der Patient oder die Patientin krank und kann nicht mehr selbst sagen, was er oder sie will?

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