Bochumer Seniorenwegweiser

21 2. Gesundheit und Pflege 2. Gesundheit und Pflege 2.1 Pflegeversicherung und Leistungsspektrum Wer ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert? Die Pflegeversicherung ist gemäß Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Sozialgesetzbuch, SGB XI) der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Wer privat krankenversichert ist, muss bei seiner privaten Krankenkasse eine Pflegeversicherung abschließen. Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss einen Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung? Versicherte müssen mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, um grundsätzlich einen Anspruch geltend machen zu können. Der Leistungsfall tritt bei Rehabilitations- und Pflegebedarf ein. Tippelsberg, Hausberg von Bochum Foto: StaFdottoB:oScthaudmt B, Pocrehsusmes, tPerllessestelle

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