Bochumer Seniorenwegweiser

25 2. Gesundheit und Pflege 2.1.3 Tagespflege Ab Pflegegrad 2 kann Tagespflege in Anspruch genommen werden. Sie soll dazu beitragen, den pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Reichen die Hilfestellungen durch die Angehörigen nicht mehr aus und kann die Unterstützung auch durch die ambulanten Dienste nicht mehr in genügendem Maße abgedeckt werden, bieten Einrichtungen der Tagespflege eine Alternative zum Pflegeheim. Der Tagesgast kann morgens mit einem Kleinbus abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht werden. Eventuell können neben der Versorgung und Pflege gezielte therapeutische Maßnahmen angeboten werden, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten. Die Tagespflege stellt somit nicht nur ein Angebot für die Pflegebedürftigen selbst dar, sondern auch für die betreuenden Angehörigen. Durch die außerhäusliche Versorgung des Pflegebedürftigen am Tage können sich Angehörige zumindest zeitweise von ihren Aufgaben entlasten und einer Überforderung entgegenwirken. Kosten Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tagespflegeeinrichtungen einschließlich der Beförderungskosten. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung tragen die Tagespflegegäste selbst. Verpflegungskosten können über die 125 Euro Betreuungsgeld abgerechnet werden. Soweit Ihre Einkünfte nach Abzug der Versicherungsleistungen zur Deckung der monatlichen Heimentgelte nicht ausreichen, sind ergänzende Leistungen durch das Amt für Soziales möglich. Leistungen Die Leistungen der Tagespflege umfassen in der Regel einen Hol- und Bringdienst. Die Räumlichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der Gäste, Teams mit verschiedenen Professionen aus Pflege, Therapie und Sozialarbeit sorgen für soziale Betreuung, angemessene Pflege und für therapeutische Angebote. Stadtpark Bochum Foto: Stadt Bochum, Pressestelle

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