Bochumer Seniorenwegweiser

37 2. Gesundheit und Pflege Werne Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen e.V. AWO Seniorenzentrum Bochum-Werne Auf der Kiekbast 12 – 14 · 44894 Bochum 0234 / 26 70 sz-bo-werne@awo-ww.de www.sz-bochum-werne.awo-ww.de SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH Haus an der Krachtstraße Krachtstraße 23 · 44894 Bochum 0234 / 4 16 09 46 10 krachtstrasse@sbo-bochum.de www.sbo-bochum.de Wiemelhausen Diakonie Ruhr Matthias-Claudius-Haus Am Bleckmannshof 19 a ∙ 44799 Bochum 0234 / 9 11 79 80 mch@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de St. Mauritius-Stift Knüwerweg 15 – 19 · 44789 Bochum 0234 / 93 22 - 0 st.mauritius-stift@t-a-s.net www.t-a-s.net St. Johannes-Stift Borgholzstraße 5 – 11 ∙ 44799 Bochum 0234 / 9 73 30 info@johannes-bochum.de www.johannes-bochum.de 2.1.5 Verhinderungspflege Wurde die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer/seiner häuslichen Umgebung durch eine private Pflegeperson gepflegt und liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor, besteht die Möglichkeit, häusliche Pflege bei Verhinderung dieser Pflegeperson, kurz „Verhinderungspflege“, in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege kann durch Menschen aus dem eigenen Verwandten- bzw. Bekanntenkreis durchgeführt werden. Verhinderungspflege kann auch stündlich oder für Tage in Anspruch genommen werden. Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt hier zusätzliche Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro für den Zeitraum von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Der Betrag ist unabhängig von dem Pflegegrad. Außerdem kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege verwendet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege, ist dies ebenfalls bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr möglich. Die Aufwendungen der Pflegeversicherung sind in diesem Fall auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt.

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