Bochumer Seniorenwegweiser

57 2. Gesundheit und Pflege Stadt Bochum Amt für Soziales WTG-Aufsicht Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 · 44777 Bochum 0234 / 9 10 - 27 52 und 0234 / 9 10 - 35 68 0234 / 9 10 - 24 76 und 0234 / 9 10 - 24 47 heimaufsicht@bochum.de 2.1.8 Entlastungsbetrag Aus den Ausführungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung (Punkt 2.1.2) ist erkennbar, dass diverse Leistungsarten erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können. Der Gesetzgeber sieht jedoch auch Leistungen vor, die Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zustehen. Hierzu gehört auch der sogenannte Entlastungsbetrag. Den Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden. Die Höhe beträgt maximal 125 Euro. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden zu verwenden. Er kann zur Finanzierung einer teilstationären Tages-/ oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Diese Angebote sollen helfen, dass der pflegebedürftige Mensch in seiner Wohnung weiterhin leben kann. Der Mensch soll weiter am Leben teilhaben können. Auch die pflegenden Angehörigen sollen entlastet werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Auch nicht pflegeversicherte Personen mit mindestens dem Pflegegrad 1 können einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben. Dieser kann ggf. im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales gewährt werden. Bitte lassen Sie sich dort beraten. 2.1.8.1 Kurse für Pflegende Angehörige Pflegende Angehörige und interessierte Bürger*innen haben die Möglichkeit, einen Kurs zur häuslichen Pflege oder zur Betreuung von Menschen mit einer Demenz zu besuchen. Falls es erforderlich ist, kann die Schulung auch an ein bis drei Terminen in der Häuslichkeit durchgeführt werden. Diese Angebote der Pflegekassen sind für die Versicherten kostenfrei und werden von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt.

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