Bochumer Seniorenwegweiser

85 3. Finanzielle Sozialleistungen 3.4 Pflegewohngeld und kommunale Sozialleistungen beim Einzug in ein Pflegeheim Sollte ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nötig sein (Tages-, Kurzzeit- oder vollstationäre Pflege), besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Bochum Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfeleistungen zu beantragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dritten Etage des Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Zimmer 3081 – 3095 und Zimmer 3121 – 3133, nehmen nach telefonischer Absprache Ihre Anträge nach Buchstaben getrennt entgegen und beantworten Ihre Fragen. Stadt Bochum Amt für Soziales Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 · 44787 Bochum Kontakt und weitere Informationen: Frau Driefer 0234 / 9 10 - 27 44 CDriefer@bochum.de Frau Bäumer 0234 / 9 10 - 27 03 BBaeumer@bochum.de 3.5 S chwerbehindertenausweis und Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche Informationsstelle für schwerbehinderte Menschen in Versorgungsangelegenheiten Stadt Bochum Amt für Soziales Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 · 44787 Bochum 0234 / 9 10 - 12 31 wbecker@bochum.de Servicezeiten Mo. / Mi. / Do. 09.00 – 13.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ab dem 01. Juni 2022 Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Untere Brinkstraße 80 · 44141 Dortmund 0231 / 5 00 Versorgungsamt@stadtdo.de www.Versorgungsamt.dortmund.de

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