Bochumer Seniorenwegweiser

86 3. Finanzielle Sozialleistungen 3.6 Fahrdienst der Stadt Bochum für Menschen mit Behinderungen Der Fahrdienst der Stadt Bochum kann täglich von 08.00 bis 24.00 Uhr für Fahrten zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben benutzt werden. Er ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Bochum beschränkt, wo der Bedarf auch vordringlich sicherzustellen ist. Fahrten in Nachbargemeinden sind möglich. In den Fällen, wo besondere Hilfe benötigt wird (z. B. Hilfe bei der Überwindung baulicher Barrieren vor dem Einstieg und nach dem Ausstieg sowie beim Ein- und Aussteigen selbst), wird dies durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und/oder geeigneten Hilfsmitteln sichergestellt. Eine medizinisch-fachliche Betreuung der zu befördernden Personen ist nicht vorgesehen. Jede Einzelfahrt ist grundsätzlich vom Nutzungsberechtigten selbst zu zahlen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Fahrtkosten im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX übernommen. Krankenfahrten und Krankentransporte, Fahrten zur Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Fahrten zur Schule und zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind nicht möglich. Kontakt Stadt Bochum Amt für Soziales / Hilfen für Menschen mit Behinderungen Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 · 44787 Bochum Herr Stegmann, Zimmer 3108 0234 / 9 10 - 27 78 HStegmann@bochum.de Servicezeiten Mo., Mi. und Do. 09.00 – 13.00 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. © Christian Schwier/AdobeStock

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