Bürgerinformationsbroschüre Bodelshausen

Bürgersaal des Rathauses 27 Bodelshausen – Infrastruktur Wer trifft die kommunalpolitischen Entscheidungen? Bürgermeister Der Bürgermeister wird alle acht Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Er hat vielfältige Aufgaben, die in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt sind: Er vertritt die Gemeinde, ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Derzeitiger Bürgermeister ist Florian King, der 2022 gewählt wurde. Gemeinderat Der Gemeinderat in Bodelshausen ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und zugleich das Hauptorgan der Gemeinde Bodelshausen. Er wird von der Bürgerschaft gewählt und besteht aus dem Bürgermeister und 14 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die ehrenamtlich tätig sind. Der Gemeinderat wird für jeweils fünf Jahre gewählt (letzte Wahl war 2019). Gemeinderat und Bürgermeister lenken gemeinsam die Geschicke der Gemeinde Bodelshausen. Sie entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten, legen die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und setzen den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Gemeindeverwaltung handelt. Näheres zum Gemeinderat, zu den Sitzungsterminen und den Berichten unter: www.bodelshausen.de oder im „Gemeindebote“. Zur aktuellen Zusammensetzung des Gemeinderates https://www.bodelshausen.de/ verwaltung/gemeinderat/gemeinderaete Zu den Sitzungsterminen https://www.bodelshausen.de/ buergerinfo/info.php Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen Die Gemeinde Bodelshausen ist eine selbstständige Gemeinde in freiwillig vereinbarter Verwaltungsgemeinschaft mit der Großen Kreisstadt Mössingen und der Gemeinde Ofterdingen. In diesem Rahmen übernimmt Mössingen als erfüllende Kommune zahlreiche Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde, die üblicherweise beim Landratsamt liegen, beispielsweise in den Bereichen Baurecht, Verkehrsrecht sowie Waffenrecht. Ortsrecht Kommunen haben das Recht, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Ortsrechtsammlung der Gemeinde Bodelshausen kann beim Bürgerservice der Gemeinde oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Enthalten sind Satzungen, Benutzungsordnungen, Polizei- und Rechtsverordnungen, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Richtlinien und sonstige Bestimmungen, soweit sie für die tägliche Arbeit der Verwaltung und des Gemeinderates von Bedeutung sind. Zur Ortsrechtssammlung https://www.bodelshausen.de/ verwaltung/ortsrecht Bürgermeister Florian King

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