Bau-Informationsbroschüre Böblingen

Sanieren, Modernisieren und Energiesparen Bauen im Landkreis Böblingen

1 Grußwort des Landrats Der Entschluss für ein Eigenheim ist nur der erste von vielen, die Sie noch treffen müssen, bis die eigenen vier Wände stehen – und schon genau die richtige Entscheidung. Bei uns im Landkreis Böblingen sind die wirtschaftlichen Zukunftsaussichten laut Prognose-Zukunftsatlas 2022 so gut wie nirgends sonst im Land. Viele Vorzüge kennzeichnen uns: Die freundlichen und weltoffenen Bewohner, unsere wirtschaftliche Stärke, die hervorragende Infrastruktur und nicht zuletzt die Schönheit unserer Landschaften: Heckengäu, Strohgäu und Schönbuch machen unseren Landkreis zum perfekten Heimatort, an dem Sie sich wohlfühlen. Das Thema Hausbau ist in der heutigen Zeit komplexer denn je. Der Klimawandel und die geopolitische Lage haben Auswirkungen auch bei uns, und so werden die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz immer wichtiger. Mit dieser Broschüre möchten wir alle, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden im Landkreis Böblingen erfüllen wollen, unterstützen. Die vorliegende Broschüre gibt Hinweise, Tipps und Anregungen zu den unterschiedlichen Planungs-und Bauphasen. Er soll inbesondere aufzeigen, wie der Hausbau ressourcenschonend und energieeffizient gelingt kann. Naturgemäß kann dieser Leitfaden nicht für jede individuelle Fragestellung eine Antwort bieten. Gerne beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Ihre individuellen Fragen. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen beim Gestalten Ihres Traumhauses. Ihr Roland Bernhard Landrat �

www.kskbb.de Ob Kauf, Neubau, Modernisierung, Sanierung oder Versicherung – wir vermitteln, finanzieren und ver- sichern Ihre Immobilie – auch mit öffentlichen Fördermitteln! Weil’s um Ihre Immobilie geht.

3 � Gender-Hinweis: In dieser Broschüre wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichter Lesbarkeit nur die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die jeweils genannten Begriffe auf jegliches Geschlecht und sollen in diesem Sinne nur zu einer sprachlichen Vereinfachung dienen. Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrats ������������������������������������������������ 1 1.. Der Landkreis Böblingen stellt sich vor ����������� 4 2.. Ansprechpartner für alle baurechtlichen Fragen ����������������������������������������� 7 3.. Der Traum vom Eigenheim ���������������������������������� 9 4.. Das Baugrundstück ��������������������������������������������� 11 · Bebaubarkeit des Grundstücks ���������������������������������11 · Erwerb des Grundstücks �����������������������������������������11 5.. Das öffentliche Baurecht ����������������������������������� 12 5.1 Bauplanungsrecht ���������������������������������������������������12 · Bebauungsplan �������������������������������������������������������12 · Unbeplanter Innenbereich ����������������������������������������12 · Außenbereich ����������������������������������������������������������12 5.2 Bauordnungsrecht ��������������������������������������������������12 5.3 Die am Bau Beteiligten �������������������������������������������12 · Bauherr ������������������������������������������������������������������13 · Entwurfsverfasser ���������������������������������������������������13 · Unternehmer �����������������������������������������������������������13 · Bauleiter �����������������������������������������������������������������13 5.4 Genehmigungspflicht/Genehmigungsfreiheit ���������13 · Verfahrensfreie Vorhaben ����������������������������������������13 · Baugenehmigungsverfahren �������������������������������������13 · Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ����������������13 · Kenntnisgabeverfahren ��������������������������������������������13 · Bauvorbescheid �������������������������������������������������������14 · Bauvorlagen und Bauantrag �������������������������������������14 · Baulasten ���������������������������������������������������������������14 · Baugenehmigungsgebühren �������������������������������������14 6.. Denkmalschutz und Denkmalpflege ��������������� 15 7.. Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung – Ihr Beitrag zum Klimaschutz ���� 17 7.1 Energieeffizienz/Photovoltaikpflichtverordnung �����17 · Geeignetes Grundstück �������������������������������������������17 · Kompakte Bauweise ������������������������������������������������17 · Sehr gute Wärmedämmung �������������������������������������17 · Effiziente Fenster �����������������������������������������������������18 · Wärmebrücken vermeiden ���������������������������������������18 · Dichte Hülle ������������������������������������������������������������18 · Energiesparende Heizung �����������������������������������������18 · Komfortable Lüftung �����������������������������������������������18 · Erneuerbare Energien nutzen �����������������������������������18 · Kosten und Nutzen ��������������������������������������������������19 · Neutrale und unabhängige Erstberatung �������������������19 7.2 Klimaangepasstes Bauen ����������������������������������������19 · Vermeiden Sie dunkle Farben ���������������������������������� 20 · Beschattung und Begrünung ����������������������������������� 20 · Sickerflächen bereitstellen �������������������������������������� 20 · Regenwassernutzung ��������������������������������������������� 20 7.3 Energieausweis �������������������������������������������������������20 8.. Elektromobilität/Lademöglichkeiten/ nachhaltige Mobilität ����������������������������������������� 21 9.. Trauma „Einbruch“ ����������������������������������������������22 10..Barrierefreiheit ������������������������������������������������������23 11..Wohnraumfinanzierung und Fördermöglichkeiten �������������������������������������������24 12..Bauen und Umweltschutz ����������������������������������25 12.1 Umweltschutz �������������������������������������������������������25 · Abfall ������������������������������������������������������������������ 25 · Abfallverwertungskonzept nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) ���������� 26 · Altlasten und Untergrundverunreinigungen ������������ 26 · Bodenschutz lohnt sich ����������������������������������������� 26 · Erdwärmenutzung ������������������������������������������������ 27 · Grundwasser – Bauen und Grundwasserschutz ������ 27 · Wasser- und Heilquellenschutzgebiete ������������������� 27 · Heizöllagerung �������������������������������������������������������� 28 · Hochwasser – Gefahren, Starkregen ������������������������� 28 · Abstand zum Gewässer – Gewässerrandstreifen ����� 29 · Regenwasser – Nachhaltiger Umgang �������������������� 29 12.2 Naturschutz am Haus und im Garten ��������������������30 · Artenschutz am Haus �������������������������������������������� 30 · Artenschutz bei Bauvorhaben ���������������������������������31 · Bunte Vielfalt als Alternative zum Schottergarten ����31 · Gut fürs Klima �������������������������������������������������������31 Inserentenverzeichnis/Impressum ���������������������������32 � � � � � � � � � � � � �

4 Der Landkreis Böblingen liegt in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart und bildet zusammen mit den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis die Region Stuttgart. Hightechindustrie und Naturschönheiten, urbane Vielfalt in den Städten und ländlich geprägte Gemeinden vermitteln ein vielseitiges und lebendiges Bild unseres Landkreises. Zum 618 qkm großen Kreis gehören 26 Städte und Gemeinden, darunter die Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen. 1. Der Landkreis Böblingen stellt sich vor Bekannt ist der Landkreis Böblingen vor allem als Wirtschaftsstandort. Innovationsstarke Branchen prägen seine stark exportorientierte Wirtschaft. Hier sind Weltfirmen wie Daimler, Bosch, IBM, HP Deutschland GmbH, Moog, Porsche und viele mittlere und kleine Unternehmen zu Hause. Sie prägen mit dem weithin bekannten schwäbischen Fleiß und Tüftlergeist sowie der Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem den Wirtschaftsstandort und haben so manchen Erfolg ermöglicht. � Waldkindergarten Nufringen Quelle: Landkreis Böblingen

5 Kennzeichnend für die Wirtschaftsstruktur ist die Breite der hochwertigen Produktpalette sowie die ausgewogene Mischung aus kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen, in deren Umfeld sich Zulieferer und Ingenieurdienstleister angesiedelt haben. Ob im Bereich Forschung und Entwicklung, Produktion oder Dienstleistung: Im Landkreis Böblingen findet man gut ausgebildete Spezialisten, die diese Region über das Automobil oder die Informations- und Kommunikationstechnologie hinaus auf den Weltmärkten bekannt gemacht haben. Start-ups, insbesondere mit IT-Schwerpunkt, werden gefördert. Der Landkreis ist jedoch mehr als ein Industriekreis mit hoher Leistungskraft und wirtschaftlicher Dynamik. Er investiert außerdem, durch den Bau des neuen Flugfeldklinikums, in ein modernes Gesundheitswesen für die Bevölkerung. Bunt, lebendig und vielfältig – dies trifft auch auf die Lebensräume und Landschaften um Schönbuch und Heckengäu zu. Entdecken Sie Ihre Lieblingsorte! Bürgerhaus Altdorf Quelle: Landkreis Böblingen Forschungs- und Entwicklungszentrum Fa. Bosch, Renningen Quelle: Landkreis Böblingen Flugfeldklinikum Quelle: Landkreis Böblingen Geschäftsgebäude Holzgerlingen Quelle: Landkreis Böblingen

Ihr sicherer Partner für Ihre Traumküche Wir stehen für fundierte Erfahrung rund um die Küchenplanung und -Einrichtung sowie eine herausragende Expertise im Bereich Küchenarbeitsplatten aus Granit, Naturstein, Keramik und Glas. Wir bringen unser geballtes Fachwissen in Ihre persönliche Beratung mit ein. Vorbeischauen lohnt sich jetzt! LK Küchen GmbH | Elly-Beinhorn-Straße 29 | 71034 Böblingen | ✆ 07031 8673 110 | boeblingen@plana.de | plana.de/boeblingen KWE Kommunale Wohnbau Ehningen GmbH Schulstraße 6 71139 Ehningen Telefon   / 9422-868 Email info@kwe-ehningen.de www.kwe-ehningen.de Wir erfüllen Ihre Wohnwünsche! Solide, wertbeständig und von hoher Qualität. Drei Eigenschaften, die die Objekte der KWE Kommunale Wohnbau Ehningen GmbH auszeichnen. So kann Ihr ganz persönlicher Wohntraum mit uns wahr werden. ■ Angebote in Top-Wohnlagen ■ sicherer und seriöser Baupartner ■ langjährige Erfahrung ■ attraktive Angebote für Singles, Paare und Familien Jetzt informieren! Druck_AZ_Image_KWE_A5_halb_210322.indd 1 22.03.22 14:30

7 Das Amt für Bauen und Umwelt beim Landratsamt Böblingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauen und zuständige Baugenehmigungsbehörde für 18 Gemeinden im Landkreis Böblingen. 2. Ansprechpartner für alle baurechtlichen Fragen � Ansprechpartner im Landkreis Böblingen Städte und Gemeinden (lrabb.de) � Ansprechpartner im Landratsamt Amt für Bauen und Umwelt Landratsamt Böblingen Parkstraße 16, 71034 Böblingen Telefon: 07031 663-1246 Telefax: 07031 663-1782 E-Mail: bauen-umwelt@lrabb.de www.landkreis-boeblingen.de � pp Steinenbronn pp Waldenbuch pp Weil im Schönbuch pp Weissach Eigene Baurechts- zuständigkeit pp Böblingen pp Herrenberg pp Leonberg pp Sindelfingen pp Holzgerlingen pp Renningen pp Rutesheim pp Weil der Stadt Landratsamt als Bau- genehmigungsbehörde pp Aidlingen pp Altdorf pp Bondorf pp Deckenpfronn pp Ehningen pp Gärtringen pp Gäufelden pp Grafenau pp Hildrizhausen pp Jettingen pp Magstadt pp Mötzingen pp Nufringen pp Schönaich Landratsamt Böblingen Quelle: Landkreis Böblingen

8        ­ €€€  ­ ‚ ƒ ‚ ‚  „ ‚  ‚ Mit unserer ganz individuellen, durchdachten Planung und perfekten Umsetzung durch unsere eigenen Handwerker gestalten wir Ihr Traumhaus. Ganz nach Ihren Vorstellungen und zum schlüsselfertigen Festpreis. Machen Sie sich ein Bild bei unseren Hausbesichtigungen oder besuchen Sie uns in unserem Musterhaus. Mehr Informationen und Anmeldung zu Kundenhausbesichtigungen: www.fermo.de oder info@fermo.de oder Tel. 07144 262-0 FERMO-MASSIVHAUS AG Gottlieb-Daimler-Str. 68 71711 Murr, Tel. 07144 262-0 info@fermo.de, www.fermo.de WIR LASSEN IHRE WOHNTRÄUME WAHR WERDEN! INDIVIDUELLE PLANUNG Mehr Infos

9 3. Der Traum vom Eigenheim Planung, Finanzierung, Genehmigung und Bauausführung sind nur einige der Schlagworte, die immer dann auftauchen, wenn es darum geht, Wohneigentum zu schaffen. Deshalb ist es für jeden zukünftigen Immobilienbesitzer, unabhängig davon, ob er sich zum Neubau, Kauf oder zur Sanierung im Bestand entscheidet, wichtig vorab für sich zu klären, was er haben will und wie er zu diesem Ziel gelangt. Sicher wird die „Lage“, der Standort der künftigen Immobilie, von entscheidender Rolle sein. Die richtige Lage ist dabei abhängig von der jeweiligen Zielgruppe und Lebensphase. Familien mit kleinen Kindern haben andere Vorstellungen als Personen, die in Einzelhaushalten leben. Faktoren, die Sie beachten sollten: pp die Entfernung zum Arbeitsplatz, pp eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (einschl. Radweganbindungen), pp vorhandene und ggf. geplante Infrastruktur (ärztliche Versorgung, kirchliche und soziale Einrichtungen, Geschäfte und Banken in erreichbarer Entfernung), pp für Familien mit Kindern: Kindergärten (mit entsprechenden Betreuungsangeboten für Kleinkinder), Kinderspielplätze und Schulen, pp Freizeit- und Sportmöglichkeiten (verbessern die Lebens- und Wohnqualität), pp das Wohnumfeld (Charakter des Wohngebiets, Grünflächen und äußere Gestaltung), pp Umwelteinflüsse (Gibt es in der Nähe Immissionen verursachende Einrichtungen wie z. B. Gewerbebetriebe, Hauptverkehrsstraßen, Flugplätze?) Umsichtige Planung Eine von Beginn an umsichtige Planung ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches, kostengünstiges und ökologisches Bauen. Viele Bauherren/Erwerber von Immobilien wünschen sich ein gesundes, naturnahes ansprechend gestaltetes Wohnumfeld. Beim Wohnungsbau werden nachhaltige Baumaterialen immer mehr nachgefragt, ein guter Energiestandard ist existenziell. Dabei sollte auch bedacht werden, dass sich die Anforderungen an den Standort mit zunehmendem Alter verändern, sodass der Wohnraum von Anfang an möglichst barrierefrei geplant werden sollte. Was ist zu tun, damit Ihr Haus all diesen Anforderungen gerecht wird? Die Antwort ist einfach: Entscheidend ist die Wahl eines guten Architekten, der Sie aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung richtig berät und das richtige Gespür hat für Ihre Vorstellungen. � Neubaugebiet Schönaich Quelle: Landkreis Böblingen

10 WGV Servicebüro Böblingen Dragan Vangelov Bahnhofstraße 9 Telefon: 07031 6784 862 E-Mail: buero.boeblingen@wgv.de WGV Servicebüro Sindelfingen Dragan Vangelov Ziegelstraße 14 Telefon: 07031 4101 860 E-Mail: buero.sindelfingen@wgv.de WGV Servicebüro Herrenberg Franz UG (haftungsbeschränkt) Tübingerstraße 1 / Marktplatz 8 Telefon: 07032 7949 501 E-Mail: buero.herrenberg@wgv.de WGV Servicebüro Leonberg Frank Schneider Seestraße 4 Telefon: 07152 3310 669 E-Mail: buero.leonberg@wgv.de SCHÜTZEN HAUS & HOF: & Die Wohngebäudeversicherung der WGV. Die mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Jetzt zur WGV wechseln und sparen! WGV Servicebüro Böblingen Dragan Vangelov Bahnhofstraße 9 Telefon: 07031 6784 862 E-Mail: buero.boeblingen@wgv.de WGV Servicebüro Sindelfingen Dragan Vangelov Ziegelstraße 14 Telefon: 07031 4101 860 E-Mail: buero.sindelfingen@wgv.de WGV Servicebüro Herrenberg Franz UG (haftungsbeschränkt) Tübingerstraße 1 / Marktplatz 8 Telefon: 07032 7949 501 E-Mail: buero.herrenberg@wgv.de WGV Servicebüro Leonberg Frank Schneider Seestraße 4 Telefon: 07152 3310 669 E-Mail: buero.leonberg@wgv.de SCHÜTZEN HAUS & HOF: Die Wohngebäudeversicherung der WGV. Die mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Jetzt zur WGV wechseln und sparen! WGV Servicebüro Böblingen Dragan Vangelov Bahnhofstraße 9 Telefon: 07031 6784 862 WGV Servicebüro Herrenberg Franz UG (haftungsbeschränkt) Tübingerstraße 1 / Marktplatz 8 Telefon: 07032 7949 501 SCHÜTZEN HAUS & HOF: Die Wohngebäudeversicherung der WGV. Die mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Jetzt zur WGV wechseln und sparen! WGV Servicebüro Böblingen Dragan Vangelov Bahnhofstraße 9 Telefon: 07031 6784 862 E-Mail: buero.boeblingen@wgv.de WGV Servicebüro Sindel ngen Dragan Vangelov Ziegelstraße 14 Telefon: 07031 4101 860 E-Mail: buero.sindel ngen@wgv.de WGV Servicebüro Herrenberg Franz UG (ha ungsbeschränkt) Marktplatz 8 Telefon: 07032 7949 501 E-Mail: buero.herrenberg@wgv.de WGV Servicebüro Leonberg Frank Schneider Seestraße 4 Telefon: 07152 3310 669 E-Mail: buero.leonberg@wgv.de Schöllhorn + Böhret Vermessungsbüro vermessungstechnische Betreuung von Bauvorhaben Bestandsaufnahmen aller Art Katastervermessungen Hüttentalstraße 34, 71032 Böblingen Tel. 07031/7630291 Fax 07031/7630293 Lise-Meitner-Straße 21, 72202 Nagold Tel. 07452/6003224 Fax 07452/6003225 E-Mail: SchoellhornBoehret@t-online.de www.SchoellhornBoehret.de

11 Auskünfte über Bodenwerte bestimmter Grundstücke erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde. Die Bodenrichtwerte können auch über das onlinegestützte Auskunftsportal BORIS-BW kostenfrei abgerufen werden. Beachten Sie die Kaufnebenkosten. Hier fällt insbesondere die Grunderwerbsteuer mit 5 % ins Gewicht, dazu kommen Notarkosten mit 1,5 % und mit 0,5 % für den Grundbucheintrag. Ggf. addieren sich noch die Maklerprovision, Erschließungsbeiträge für Straßenbau, Wasser und Abwasser. Nach der Überprüfung des Vertrags findet ein Termin beim Notar statt, der nach erfolgter Zahlung veranlasst, dass das Grundstück dem Käufer als rechtmäßigem Eigentümer überschrieben wird. Dies geschieht i.d. R. verbunden mit der Erklärung der Auflassungsvormerkung und Auflassung – dem folgenden Eintrag ins Grundbuch. Wenn Sie die Wahl haben, dann treffen Sie eine langfristige Entscheidung von besonderer Bedeutung. Schließlich legen Sie damit den Mittelpunkt Ihres zukünftigen Lebens fest. Als Grundregel ist zu beachten, dass Sie ein Grundstück mehrmals – morgens, abends, werktags, am Sonntag und so weiter – besichtigen sollten, um einen richtigen Eindruck davon zu bekommen. Sprechen Sie ruhig auch einmal mit den Nachbarn des jeweiligen Grundstücks, um weitere Informationen zu erhalten. Bebaubarkeit des Grundstücks Um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu klären, sollten Sie sich zunächst bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Böblingen nach den baurechtlichen Vorgaben erkundigen und den Stand der Erschließung klären. pp Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen hinsichtlich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, welche Gebäudehöhen und Dachformen sind möglich, wie wird das Grundstück erschlossen? pp Welche Baumöglichkeiten und -beschränkungen gibt es, falls kein Bebauungsplan vorliegt? pp Wie sieht es mit der Baureife und der Erschließung des Grundstücks aus? Ist eine ausreichend ausgebaute Zufahrtsstraße vorhanden und können notwendige Anschlüsse (Gas, Wasser, Abwasser, Strom) kurzfristig hergestellt werden? pp Tangieren bestehende Versorgungsleitungen (unterirdisch oder als Freileitung) das Grundstück? pp Gibt es Baulasten (Baulastenverzeichnis Gemeinde oder Grundbuch)? pp Wie ist es um die Tragfähigkeit des Baugrunds und die Grundwasserverhältnisse bestellt? Gegebenenfalls ist vor Baubeginn ein Bodengutachten einzuholen; außerdem empfiehlt sich ein Blick in das Altlastenkataster beim Landratsamt Böblingen, um auszuschließen, dass es Bodenverunreinigungen gibt. Erwerb des Grundstücks Der Kaufvertrag bedarf nach den Vorschriften des Gesetzgebers einer notariellen Beurkundung. Der Notar wird einen Kaufvertragsentwurf erstellen, den Sie sorgfältig prüfen sollten. Vergleichen Sie den geforderten Kaufpreis mit dem anderer Objekte ähnlicher Größe. 4. Das Baugrundstück � Bürger GIS Landkreis Böblingen – BürgerGIS BB (lrabb.de) BORSI-BW BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) � Neubaugebiet Holzgerlingen Quelle: Landkreis Böblingen

12 Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in zwei grundsätzlich unterschiedliche Bereiche: pp Das Bauplanungsrecht – bundeseinheitlich geregelt im Baugesetzbuch (BauGB), durch Bebauungspläne und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) – klärt vorab, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. pp Das Bauordnungsrecht – geregelt in der Landesbauordnung (LBO) – legt fest, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf (konkrete Ausführung, dient der Gefahrenabwehr). 5.1 Bauplanungsrecht Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden. Dabei obliegen den Gemeinden aufgrund der kommunalen Planungshoheit das Recht und die Pflicht, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Der Gemeinde stehen dafür die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung. Diese gliedern sich in zwei Stufen: Als Vorbereitung dient der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Daraus entwickelt die Gemeinde anschließend konkrete Bebauungspläne, die sich auf einen Teil des Gemeindegebiets beschränken und dort verbindliches Baurecht schaffen. Bebauungsplan Im Bebauungsplan werden insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen festgelegt. Weitere Festsetzungen sind je nach Bedarf und Planungsziel möglich, z. B. Regelungen zur Gestaltung der Gebäude, zur Verwendung von bestimmten Farben und Baustoffen oder auch zur Gestaltung der Gartenflächen. Entspricht Ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan und sind auch die Vorgaben der LBO berücksichtigt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Bei einer untergeordneten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann ein zunächst unzulässiges Bauvorhaben durch eine Ausnahme und/oder Befreiung doch noch ermöglicht werden. Befreiungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, u. a. dürfen die Grundzüge der gemeindlichen Planung nicht berührt werden. Als Bauherr sollten Sie in diesen Fällen frühzeitig mit der Gemeinde und der Baugenehmigungsbehörde die Abstimmung suchen und ggf. eine Bauvoranfrage einreichen. Unbeplanter Innenbereich Längst nicht für alle bebauten Bereiche im Gemeindegebiet gibt es einen Bebauungsplan. Gebaut werden kann aber selbstverständlich auch auf einem solchen Grundstück – vorausgesetzt, es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein Bauvorhaben im Innenbereich kann nach § 34 BauGB genehmigt werden, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung wie auch hinsichtlich Bauweise und Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Zudem muss natürlich die Erschließung (Ver- und Entsorgungsleitungen) gesichert sein, etwa durch eine Anbindung an eine öffentliche Straße. Außenbereich Das Gegenstück zum Innenbereich ist der Außenbereich (§ 35 BauGB). Hier ist der Bau eines Wohnhauses in der Regel unzulässig. Dieser Bereich soll der Erholung der Bevölkerung sowie primär der land- und forstwirtschaftlicher Nutzung dienen. Ausnahmen bilden nur die sogenannten „privilegierten Vorhaben“, zu denen etwa landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe mit ihren Wohngebäuden gehören. 5.2 Bauordnungsrecht Die Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) haben in erster Linie die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt und stellen vor allem Anforderungen an die Standsicherheit, an die Verkehrssicherheit und den Brandschutz von baulichen Anlagen. Erreicht wird dies u. a. dadurch, dass an die verwendeten Baustoffe bzw. Bauteile je nach Art, Größe und Nutzung des Bauwerkes unterschiedliche Anforderungen, z. B. im Hinblick auf den Feuerwiderstand, gestellt werden. Außerdem müssen für jede Wohnung und jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen (selbstschließende Türen, Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Brandabschnitte, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsöffnungen etc.) notwendig werden, um eine ausreichende Gebäudesicherheit zu erreichen. Für eine ausreichende Belichtung und Belüftung und zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Privatheit ist es auch erforderlich, dass Gebäude bestimmte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Diese wiederum richten sich grundsätzlich nach der Gebäudehöhe und dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen unterschritten werden. 5.3 Die am Bau Beteiligten „Bei der Errichtung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.“ Diese allgemeine Regelung entfaltet gerade bei verfahrensfreien Bauvorhaben, Vorhaben nach dem Kenntnisgabeverfahren und beim vereinfachten Genehmigungsverfahren ihre besondere Bedeutung, da hier die Verantwortung für eine korrekte Bauausführung und die Übereinstimmung �5. Das öffentliche Baurecht

13 mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausschließlich dem genannten Personenkreis obliegt. Bauherr Als Bauherr sind Sie verpflichtet, geeignete Entwurfsverfasser, Bauleiter und Unternehmer zu bestellen, und Sie sind für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde verantwortlich. Entwurfsverfasser Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass der Entwurf (Bauvorlagen und Ausführungsplanung) den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Unternehmer Jeder Unternehmer ist für die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insofern für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Bauleiter Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entspricht. Er hat für einen sicheren bautechnischen Betrieb auf der Baustelle zu sorgen und auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. 5.4 Genehmigungspflicht/Genehmigungsfreiheit Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Hierfür kennt die Landesbauordnung drei verschiedene Verfahrensarten: pp das „klassische“ Baugenehmigungsverfahren (§ 58 LBO) pp das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) pp das „vereinfachte“ – im Prüfungsumfang reduzierte – Genehmigungsverfahren (§ 52 LBO) Verfahrensfreie Vorhaben § 50 LBO und der Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO legen fest, welche Bauvorhaben verfahrensfrei sind, also keiner Baugenehmigung bedürfen. Diese Anlage enthält eine abschließende Auflistung der betroffenen Vorhaben. Aufgezählt werden hier unter anderem: pp Gebäude ohne Aufenthaltsraum bis 40 m³ pp Garagen im Innenbereich einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m² pp Vorbauten im Innenbereich bis 40 m³ pp Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche pp Stellplätze bis 50 m² je Grundstück im Innenbereich usw. Auch Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten sind grundsätzlich verfahrensfrei. Unabhängig von der Verfahrensfreiheit muss der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen, ob das Vorhaben allen sonstigen öffentlich-­ rechtlichen Vorschriften entspricht, z. B. ob die Vorgaben des Bebauungsplans oder die Grenzabstände eingehalten werden. Die Baurechtsbehörde gibt Ihnen, um Fehler zu vermeiden, gerne Auskunft. Wird nämlich mit dem Bau begonnen, obwohl das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, kann dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Stellt sich heraus, dass das Vorhaben auch noch gegen die Vorgaben eines Bebauungsplans verstößt, kann dies eine Baueinstellung und sogar den Rückbau zur Folge haben. Baugenehmigungsverfahren Für alle Vorhaben, die die Landesbauordnung nicht ausdrücklich als verfahrensfrei benennt oder dem Kenntnisgabeverfahren bzw. dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zuweist, ist ein „klassisches“ Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Dabei prüft die Baugenehmigungsbehörde umfassend, ob der Bauantrag mit allen zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Sie beteiligt deshalb die Fachbereiche, deren Belange durch den Bauantrag betroffen sind, und holt deren fachliche Stellungnahme ein. Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn. Auf Antrag kann sie auch verlängert werden. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Dieses Verfahren hat den gleichen Anwendungsbereich wie das Kenntnisgabeverfahren, allerdings kann das Bauvorhaben auch außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans liegen. Es hat gegenüber dem normalen Baugenehmigungsverfahren einen deutlich reduzierten Prüfumfang, da grundsätzlich nur die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 29 bis 38 BauGB und die Einhaltung der nach der LBO erforderlichen Abstandsflächen von der Baurechtsbehörde geprüft werden. Die Einhaltung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn und des Entwurfsverfassers. Für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, die vom o. g. Prüfungsumfang nicht umfasst werden, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Entscheidung darüber erfolgt im Rahmen der Baugenehmigung. Kenntnisgabeverfahren Dieses Verfahren ist anwendbar bei der Errichtung von Wohngebäuden (einschl. Stellplätzen und Garagen), sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten, sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind (z. B. Werbeanlagen), Nebengebäuden und

14 -anlagen zu den vorgenannten Vorhaben, sofern das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und dessen Vorgaben eingehalten sind. Auch für Abbruchvorhaben wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, wenn der Abbruch nicht sogar verfahrensfrei ist. Im Kenntnisgabeverfahren liegt die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften des Bebauungsplans und der Landesbauordnung, z. B. die Abstandsflächen, eingehalten werden, ausschließlich bei Ihnen als Bauherrn und Ihrem Entwurfsverfasser. Die Baurechtsbehörde prüft die ihr vorgelegten Bauvorlagen grundsätzlich nicht. Bauvorbescheid Nach § 57 LBO hat der Bauherr die Möglichkeit, vorab einen Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen seines Bauvorhabens zu stellen. In diesem Verfahren werden die für die Realisierung eines Vorhabens problematischen Fragen in einem sogenannten Bauvorbescheid verbindlich geklärt. Durch die Voranfrage kann festgestellt werden, ob das Bauvorhaben in der geplanten Form grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung hinsichtlich der im Antrag gestellten Fragen und bietet dem Bauherrn insofern eine verlässliche Grundlage für weitere Planungen. Bauvorlagen und Bauantrag Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in allen Genehmigungsverfahren auf Antrag des Bauherrn (Bauantrag). Die Formularanträge dafür können auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vollständig über die Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Vollständigkeit des Bauantrages ab. Bei Unvollständigkeit kann der Antrag nicht oder nicht abschließend bearbeitet werden. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde angefordert, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist. Sobald alle fachtechnischen Stellungnahmen, das Einvernehmen der Gemeinde (soweit erforderlich) und das Ergebnis der Angrenzerbenachrichtigung vorliegen und die Prüfung keinen Verstoß gegen öffentlichrechtliche Baubestimmungen ergibt, kann die Genehmigung erteilt werden. Die Baugenehmigung enthält regelmäßig wichtige Nebenbestimmungen und Hinweise, die Sie unbedingt beachten müssen. Baulasten Beispiele für Baulasten, die im Baulastenverzeichnis einzutragen sind: pp die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast pp die Erschließungsbaulast (Geh-, Fahr-, Leitungsrechte) pp die Flächenbaulast Hier verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer – in der Regel der Nachbar – zu einem teilweisen Verzicht seiner Eigentümerbefugnisse zugunsten des Bauherrn. Baugenehmigungsgebühren Selbstverständlich kostet eine Baugenehmigung auch Geld. Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis in Verbindung mit der Gebührenverordnung des Landkreises und betragen zurzeit sechs vom Tausend für die Baugenehmigung und 1,5 vom Tausend für die angeordneten Abnahmen. Maßgebend für die Bemessung der Gebührenhöhe sind dabei die Baukosten des Objekts. Gebühren fallen auch an bei Ablehnung und Rücknahme eines Bauantrages, allerdings in geringerer Höhe. Als besondere Serviceleistung bietet Ihnen der Landkreis Böblingen die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages direkt auf der Homepage des Landkreises zu informieren. Dazu erhält der Bauherr nach Eingang der Antragsunterlagen mit der Eingangsbestätigung eine Kennnummer mit der für das Bauvorhaben gültigen PIN. � Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung aller benötigten Dokumente für die verschiedenen baulichen Verfahren Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) � Seit 2022 können Bauanträge grundsätzlich digital eingereicht werden. Der Landkreis Böblingen richtet derzeit eine Online-Plattform zur Einreichung der Bauanträge ein. Diese OnlinePlattform sieht vor, dass die Bearbeitung des Antrags von der Einreichung der Unterlagen bei den örtlichen Bauämtern bis zur Erstellung der Baugenehmigung standardisiert, medienbruchfrei und papierlos erfolgen kann. Weitere Infos zum digitalen Bauantrag: Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) �

15 6. Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist eine wichtige, im Interesse der Allgemeinheit liegende Aufgabe, die den Erhalt von Zeugnissen unserer lebendigen Vergangenheit zum Inhalt hat. Dabei geht es nicht nur um prunkvolle Barockkirchen oder märchenhaft schöne Schlösser. Denkmalgeschützt können vielmehr auch landschaftstypische Bauern- oder Fachwerkhäuser, alte Fabrikanlagen, Straßenzüge, Plätze oder Parks, gewachsene Ortskerne und Einzelbauten sein. Dabei hängt die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oftmals nur an wenigen baulichen Besonderheiten, beispielsweise einer speziellen Fassade, der Einrichtung einer Wohnung mit Stuckdecken oder Wandvertäfelungen, einem besonderen Bodenbelag usw. Gerade an der Erhaltung dieser Objekte besteht aber aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Schutzwürdige Objekte Schutzwürdige Objekte, wie es in der Fachsprache heißt, werden von den Denkmalbehörden in Denkmallisten erfasst. Die Denkmalliste ist ein Verzeichnis aller bekannten Bau- und Kunstdenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler und liegt bei den unteren Denkmalschutzbehörden vor. Die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und entsprechend zu behandeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen eines Baudenkmals einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen. Umbaumaßnahmen in einem solchen Haus erfordern jedoch viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Deshalb empfiehlt es sich dringend, schon in einem frühen Stadium einen geeigneten Planer mit der Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zu betrauen und die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig einzubinden. Hierzu bietet das Landratsamt die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Ortstermins an, an dem dann auch ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege vom Regierungspräsidium Stuttgart teilnimmt, um denkmalfachliche Belange gemeinsam zu klären und so die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Gerade im Zusammenhang mit der Förderung durch den Staat in Form von Zuschüssen ist dies von enormer Bedeutung, denn nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Sie als Denkmaleigentümer Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Neben diesen Zuschussmöglichkeiten können Sie auch Steuervergünstigungen, z. B. in Form von erhöhten Absetzungen von den Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen, in Anspruch nehmen. Die dafür notwendige Bescheinigung erhalten Sie beim Amt für Bauen und Umwelt als untere Denkmalschutzbehörde. � Ansprechpartner im Landratsamt Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) � Unter diesem Link finden Sie Broschüren zu steuerlichen Vergünstigungen und einen Leitfaden für Denkmaleigentümer Denkmalpflege Baden-Württemberg: Informationen für die praktische Denkmalpflege (denkmalpflege-bw.de) � Kirche Hildrizhausen Quelle: Landkreis Böblingen

16 EINE MODERNE INFRASTRUKTUR FÜR DIE STADT VON MORGEN: WIR BAUEN AN DER ZUKUNFTSFÄHIGKEIT BÖBLINGENS. Klimaneutralität, digitale Transformation, neue Mobilität: In der Nahversorgung mit Energie und Wasser leisten wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen einen unverzichtbaren Beitrag zur Modernisierung der Infrastruktur für den technologisch nachhaltigen Fortschritt vor Ort. stadtwerke-boeblingen.de Weiter denken – nah versorgen . Mineraltherme Böblingen Am Hexenbuckel 1 71032 Böblingen . Tel. 07031/ 817489-0 info@mineraltherme-boeblingen.de . www.mineraltherme-boeblingen.de erholen ohlfühl-Therme Wir bauen Sie wieder auf - die W www.hagenlocher-raumgestaltung.de Gottlieb-Daimler-Str. 14 · 71106 Magstadt · Telefon 0 71 59 / 94 98 56 Ziegelstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon 0 70 31 / 81 21 05 Bodenbeläge · Parkett · Tapezierarbeiten · Gardinen Polsterwerkstatt · Sonnenschutzanlagen · Spanndecken UND DIESE PUBLIKATION AUCH ONLINE LESEN www.total-lokal.de

17 Wer heute ein Haus baut oder saniert, sollte künftige Entwicklungen der Energiepreise im Blick haben. Auch wenn präzise Vorhersagen kaum möglich sind: Seit Frühjahr 2022 wissen wir, dass die Zeiten der preiswerten Heizenergie vorbei sind bzw. sehr schnell vorbei sein können. Dies sollte berücksichtigt werden, wenn über die Art der Heizung und die Qualität der Fenster oder der Dämmung entschieden wird. So ist die heute eingebaute Heizung voraussichtlich 20 bis 30 Jahre in Betrieb. Da werden falsche Entscheidungen „auf lange Sicht“ richtig teuer. Während des Planungs- und Bauprozesses gibt es diverse Stellschrauben, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu optimieren. Oberstes Ziel sollte es sein, überhaupt erst möglichst wenig Energie zu benötigen. Das wird durch Maßnahmen an der Gebäudehülle erreicht. Als Nächstes gilt es, die dann benötigte Energie mithilfe entsprechender Gebäudetechnik effizient bereitzustellen. Die Nutzung erneuerbarer Energien, wenn auch nur in großen Teilen, wird künftig alternativlos sein. 7.1 Energieeffizienz/Photovoltaikpflichtverordnung Geeignetes Grundstück Vorteilhaft ist es, wenn das Grundstück bzw. die Baugrenzen eine einfache Nutzung der Sonne durch Fensterflächen (passive Nutzung) oder Solaranlagen (aktive Nutzung) ermöglichen. Dafür muss auch der Schattenwurf umliegender Bebauung oder Bepflanzung berücksichtigt werden. Nach Süden ausgerichtete Fensterflächen bringen solare Gewinne bei niedrigem Sonnenstand, also im Winter, und erhalten im Sommer wenig direkte Sonneneinstrahlung. Früher zwingende Firstrichtung OstWest zur Solaranlagennutzung gilt heute nur noch für die Nutzung zur solaren Wärmenutzung. Kann der mittels Photovoltaik erzeugte Strom im Haus tagsüber abgenommen werden, kommen auch Dächer in Ost-WestRichtung dafür infrage. Kompakte Bauweise Je kompakter ein Haus gebaut ist, desto weniger Energie geht durch die Gebäudehülle verloren. Maßstab hierfür ist das Verhältnis der Außenflächen zum umbauten Volumen, das sogenannte A/V-Verhältnis. Vor- und Rücksprünge, Erker oder Dachgauben verschlechtern dieses Verhältnis. Ein Reihenhaus weist weniger wärmeabgebende Außenflächen auf als ein frei stehendes Gebäude. Frei stehende Häuser müssen im Umkehrschluss besser gedämmt sein, um die gleiche energetische Qualität zu erreichen. Sehr gute Wärmedämmung Eine gut gedämmte Gebäudehülle verbessert den Wohnkomfort, da sie im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen hält. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist der Maßstab für den Wärmeverlust eines Bauteils durch Wärmeleitung (Transmissionswärmeverlust). Je kleiner dieser Wert, desto besser ist der Wärmeschutz. Nur ein abgestimmtes Dämmkonzept aller Teile sichert den Energiesparerfolg. Außenwände, Dach und Kellerdecke bzw. Bodenplatte müssen lückenlos gedämmt sein. Bereiche unterschiedlichen Temperaturniveaus, z. B. Kellerräume, sollten möglichst luftdicht und wärmebrückenfrei vom Wohnraum getrennt sein. Auf die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben ist zu achten, bzw. um entsprechende Förderungen zu erhalten, sind diese deutlich zu unterschreiten. Es gilt der Grundsatz: Was gesetzlich gefordert wird, kann nicht gefördert werden. Setzen Sie nach Möglichkeit Dämmstoffe und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen ein, diese bieten im Vergleich zu synthetischen/ mineralischen Materialien einen guten Wärmeschutz, tragen zur Ressourcenschonung bei und sind bedenkenlos verwertbar. 7. Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung – Ihr Beitrag zum Klimaschutz � Unterkunftsgebäude, Landkreis Böblingen Quelle: Landkreis Böblingen

18 auch sogenannte Frischwasser-Stationen, welche das Brauchwasser über einen Wärmetauscher erwärmen. Vorteile sind eine bessere Hygiene – durch Vermeidung der Legionellen-Problematik – sowie eine effizientere Erwärmung. Komfortable Lüftung Verhalten sich die Bewohner entsprechend diszipliniert, kann ein energieeffizientes Gebäude auch mit manueller Fensterlüftung funktionieren. Doch um die für Lufthygiene vorgegebenen Luftwechselraten von 0,5 pro Stunde (d. h. kompletter Luftaustausch alle zwei Stunden!) komfortabel zu erreichen, lohnt sich in Hinblick auf Raumluftqualität und Energieverbrauch eine mechanische Lüftungsanlage. Eine zentrale Anlage ermöglicht die Übertragung der Wärme aus der Abluft auf die Zuluft (Wärmerückgewinnung). Wird die Zuluft über im Erdreich verlegte Rohre angesaugt, einen sogenannten Erdreichwärmetauscher, erreicht man eine günstige Vorkonditionierung. Um die Lüftungsanlage auf Dauer effizient und hygienisch zu betreiben, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Erneuerbare Energien nutzen Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Holzpellet-Heizungen oder Wärmepumpen sind heutzutage gängige, ausgereifte Systeme. Das bundesweit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bereits einen Mindestanteil vor, zu dem Solarthermie, Biogas, Biomasse oder Umweltwärme bei Neubauten zum Heizen und Erwärmen von Wasser beitragen sollen. Neben hocheffizienten Sole-Wasser-Wärmepumpen, welche über Erdsonden, horizontale Erdkollektoren oder Energiekörbe die oberflächennahe Erdwärme nutzen, kommen in großem Maße Luft-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz. Vor allem in Gebieten, in denen keine Geothermie-Bohrungen zugelassen werden, wie in großen Teilen des Landkreises Böblingen. Von weiteren Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien ist auszugehen. (Stand Sep. 2022) Auch im Rahmen der Sanierung von Gebäuden müssen im Interesse des Klimaschutzes bestimmte bauliche und technische Anforderungen erfüllt werden. So schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) in Baden-Württemberg vor, dass beim Austausch der Heizungsanlage 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Weiterhin gilt es beim Neubau von Wohngebäuden sowie bei grundlegenden Dachsanierungen seit 1. Mai 2022 bzw. seit 1. Jan. 2023 die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg zu beachten. Diese gilt für Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden, d. h. 60 Prozent der geeigneten Dachfläche muss mit einer Anlage zur Stromgewinnung bzw. einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Ein Bauherr muss also das Dach zu 60 Prozent mit einer Solaranlage ausstatten. Dies gilt auch bei einem Ausbau oder Anbau an ein bestehendes Gebäude, wenn durch die Baumaßnahme eine neue, Effiziente Fenster Die energetische Qualität von Fenstern hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Nicht allein die Verglasung entscheidet hier – es kommt auch auf einen gut dämmenden Rahmen an. Sehr gute Fenster – heutiger Standard sind Dreifach-Verglasungen mit Wärmeschutzglas – haben einen Gesamtwert von Ug = 0,6 W/m²K. Zum Vergleich: Bei herkömmlichen Zweifach-Verglasungen liegt dieser Wert bei 2,5 W/m²K. Die Einbindung der Fenster in die Dämm- und Luftdichtheitsebene des Gebäudes muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Bei Fenstern in Südfassaden ist gegebenenfalls zusätzlich der konstruktive sommerliche Wärmeschutz zu bedenken. Wärmebrücken vermeiden Bereiche der Gebäudehülle, an denen, verglichen mit den umgebenden Bauteilen, besonders viel Wärme verloren geht, nennt man Wärmebrücken. Die Innenoberfläche kühlt dort bei niedrigen Außentemperaturen stark ab. Feuchtigkeit aus der warmen Innenluft kann kondensieren und langfristig zu Schimmelbildung führen. Für Alt- und Neubau existieren heutzutage Techniken und Kniffe, um Wärmebrücken zu vermeiden oder zu minimieren. Dichte Hülle Ist die Gebäudehülle gut gedämmt, fallen Wärmeverluste durch unkontrollierte Lüftung, also über Fugen, Anschlüsse, Durchdringungen oder andere Undichtigkeiten, stärker ins Gewicht. Deshalb ist eine luftdichte Ausführung für energetisch optimierte Gebäude entscheidend. Sie verhindert außerdem ein Eindringen der feuchten Innenluft in die Konstruktion, wodurch Bauschäden entstehen könnten. Bereits zu Beginn der Planung wird festgelegt, wo die luftdichte Ebene verlaufen soll. Materialwechsel und Anschlusspunkte erfordern besondere Aufmerksamkeit. Bei der Fugendichtheit eines Gebäudes kommt es auf eine sorgfältige Ausführung der Bauarbeiten an. Sie kann durch den sogenannten BlowerDoor-Test kontrolliert werden, bei dem mittels künstlich erzeugten Unterdrucks die durch Fugen ins Gebäude einströmende Luftmenge gemessen wird. Der notwendige Luftwechsel, um Feuchtigkeit sowie Geruchs- und Schadstoffe aus der Raumluft zu entfernen, kann nur durch gezielte Fensterlüftung oder mechanische Lüftungsanlagen erreicht werden. Energiesparende Heizung Die Heizanlage und die Übertragungsflächen in den Räumen müssen auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt sein: In der Regel reicht eine Leistung von circa drei bis fünf Kilowatt für ein energetisch optimiertes Einfamilienhaus aus. Flächenheizsysteme wie Fußboden- oder Wandheizungen bieten sich an, da sie auf einem niedrigen Temperaturniveau arbeiten. Zur Effizienz des Systems tragen – genauso wie bei der Warmwasserverteilung – Hocheffizienzpumpen, ein wirtschaftlich ausgelegtes Rohrsystem mit kurzer Leitungsführung und die konsequente Dämmung aller Leitungen im unbeheizten Bereich bei. Aber erst der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage schafft die Voraussetzungen, ein komfortables Temperaturniveau bei niedrigen Verbrauchswerten in der Praxis zu realisieren. Ins Kalkül zu ziehen sind für den Warmwasserbereich

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