Informationsbroschüre Böblingen-Dagersheim

7 Mit der Eingliederung der Gemeinde Dagersheim in die Große Kreisstadt Böblingen am 1. September 1971 wurde für Dagersheim die Ortschaftsverfassung und damit ein Ortschaftsrat sowie die Stelle einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers eingerichtet. Ziel dieser Regelung war und ist eine größere Bürgernähe und eine Stärkung der örtlichen Mitbestimmungsrechte. Der Ortschaftsrat berät die Verwaltung und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören, die den Ort betreffen. Zudem kann er durch das Vorschlagsrecht eigene Initiative ergreifen. Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat dem Ortschaftsrat darüber hinaus zahlreiche, die Ortschaft betreffende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen. Die zehn Mitglieder werden in direkter Wahl für fünf Jahre von den Dagersheimer*innen im Rahmen der Kommunalwahl gewählt. In dieser Zeit sind sie ehrenamtlich tätig. Die Sitzungen des Ortschaftsrates finden in der Regel einmal pro Monat an einem Dienstagabend statt. Die Termine und die Tagesordnung der Sitzung werden jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Nähere Informationen zu den Sitzungsterminen finden Sie online im Bürgerinformationssystem: service.boeblingen.de/buergerinfo Im Sinne der unechten Teilortswahl wird Dagersheim mit vier Sitzen im Gemeinderat vertreten. Eine aktuelle Übersicht der Mitglieder des Ortschaftsrats und des Gemeinderats sowie deren jeweilige Kontaktdaten gibt es auf der Internetseite der Stadt Böblingen www.boeblingen.de/gemeinderat oder direkt beim Bezirksamt Dagersheim. Der Sitzungssaal befindet sich im Obergeschoss des Bezirksamts. Der Ortschaftsrat

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