Älter werden in der Stadt Böblingen

15 3 Wohnen im Alter 3.1 Barrierefreiheit Der Begriff „Barrierefreies Wohnen“ ist nicht geschützt. Eine grundlegende bauliche Anforderung besteht insbesondere in der Barrierefreiheit, d. h. der hindernisfreien Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Wohnungen, Gebäuden und öffentlichen Orten für alle Menschen. Das kommt nicht nur älteren oder behinderten Bewohnern zugute, sondern auch Familien mit Kindern oder Menschen mit einer temporären Behinderung. Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil der Pflegebedürftigen zurzeit bis maximal 4.000 Euro pro Maßnahme gewährt und müssen vor Umbaubeginn beantragt werden. (siehe 4.2.3 Wohnungsanpassung) 3.2 Wohnformen und Angebote 3.2.1 Altenpflegeheime Kontaktdaten unter 3.2.3 Haus am Maienplatz Dauerpflege: 176 Plätze mit 20 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Solitäre Kurzzeitpflege: 7 Plätze. Tagespflege: 12 Plätze. Geschützter Bereich (Hinlauf-/ Weglauftendenzen): 19 Plätze. Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer (nur für Ehepaare). Haus am See Dauerpflege: 66 Plätze mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Tagespflege: 6 Plätze. 54 Einzelzimmer, 6 Doppelzimmer. Haus der Pflege St. Hildegard Dauerpflege: 40 Plätze. Kurzzeitpflege: 4 Plätze. 36 Einzelzimmer, 4 Doppelzimmer.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=