11 2 Gesundheit und Vorsorge und die Mitarbeitenden eines Pflegeheimes. Basis: intaktes Verhältnis zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patient*in; ggf. wird zur Umsetzung des Patientenwillens eine bevollmächtigte Person oder Betreuer*in benötigt. Alle vorsorgenden Vollmachten erleichtern Ihren An- und Zugehörigen, Bevollmächtigten und Helfer*innen Ihre Vorstellungen und Wünsche zu respektieren und umzusetzen. Mehr Informationen und Vordrucke dazu erhalten Sie bei folgenden Stellen: Kreisseniorenrat Böblingen Geschäftsstelle im Landratsamt Böblingen Parkstraße 16, 71034 Böblingen Telefon: (07031) 663-1234 E-Mail: kreisseniorenrat@lrabb.de Internet: www.kreisseniorenrat-boeblingen.de Fachstelle Leben im Alter Böblingen Dienstsitz: „Tetragon“, Konrad-Zuse-Straße 90, 3. OG Postadresse: Marktplatz 16, 71032 Böblingen Telefon: (07031) 669-2366 E-Mail: leben-im-alter@boeblingen.de 2.1.5 Schwerbehindertenausweis Antragstellung beim Versorgungsamt. Zuständig für das Schwerbehindertenrecht ist das Versorgungsamt des Landratsamtes Böblingen, das dem Versorgungsamt Stuttgart angegliedert ist. Landratsamt Böblingen Versorgungsamt in Stuttgart Fritz-Elsas-Straße 30, 70174 Stuttgart E-Mail: versorgungsamt@lrabb.de Internet: www.lrabb.de/start/ Service+_+Verwaltung/Versorgungsamt Antragsformulare und eine Übersicht mit Telefonnummern finden Sie auf der Website. Sprechzeiten Versorgungsamt in Böblingen Parkstraße 16, 71034 Böblingen Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 18.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo. – Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Do. 08.30 – 12.00 Uhr Quellen: • Ludwigs-Maximilians-Universität München, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin: Gut durch die Sommerhitze – Informationen für ältere Menschen ab 65 Jahren, • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Gesund durch die Sommerhitze Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.gesund-aktiv-älter-werden.de 2.1.4 Vorsorgende Vollmachten Durch Unfall, Krankheit oder durch fortgeschrittene Einschränkungen im Alter kann jeder Mensch – ob alt oder jung – in die Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Für einen solchen Fall sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Es gibt drei Möglichkeiten, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können: Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen autonomen Partner*innen. Die vollmachtnehmende Person muss geschäftsfähig sein. Die vollmachtnehmende Person kann nach Vorlage der Vollmacht und Einhalten der Eintrittsbedingungen direkt handeln. Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst durch eine zugelassene Stelle, z. B. durch die Betreuungsbehörde Landkreis Böblingen oder ein Notariat, beglaubigt werden. Basis: absolutes Vertrauen. Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung wird der Wunsch eines Menschen festgehalten, welche Person im Fall der Betreuungsbedürftigkeit die gerichtliche Betreuung übernehmen soll. Die gewünschte Betreuungsperson ist nach Gerichtsbeschluss und in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen handlungsfähig. Basis: gerichtlich kontrolliertes Dienstleistungsverhältnis. Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist die persönliche Willenserklärung eines Menschen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten. Es handelt sich um Handlungsanweisungen für die Ärztin bzw. den Arzt, den Pflegedienst
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