17 3 Wohnen im Alter 3.1 Barrierefreiheit Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen können scheinbar kleine Hindernisse zu großen Hürden werden. Ziel ist dann, die Wohnung möglichst barrierefrei oder zumindest barrierearm umzugestalten: zum Beispiel, indem Stolperfallen wie Teppiche entfernt werden. Oder, indem Handläufe oder ein Badewannenlift angebracht werden. Auch größere Umbauten können sinnvoll sein: ene ebenerdige Dusche, Rampen oder ein Treppenlift. Solche Umbauten können teuer sein. Sie ermöglichen jedoch, die eigene Wohnung länger und unfallfrei zu nutzen. Für umfangreichere Umbauten „zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des/der Pflegebedürftigen“ gibt es Zuschüsse der Pflegekassen von zurzeit bis maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Diese müssen vor Umbaubeginn beantragt werden. (siehe 4.2.3 Wohnungsanpassung) 3.2 Wohnformen und Angebote 3.2.1 Altenpflegeheime Kontaktdaten unter 3.2.3 Haus am Maienplatz Dauerpflege: 178 Plätze mit 20 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen Solitäre Kurzzeitpflege: 7 Plätze Tagespflege (siehe 4.2.3) Geschützter Bereich: 19 Plätze Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer (nur für Ehepaare) Haus am See Dauerpflege: 66 Plätze mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen 54 Einzelzimmer, 6 Doppelzimmer Haus der Pflege St. Hildegard Dauerpflege: 40 Plätze Kurzzeitpflege: 4 Plätze 36 Einzelzimmer, 4 Doppelzimmer © Benjamin Knoblauch
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