GEMEINDE BÖRDELAND . . . wir über uns - Informationsbroschüre

13 besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten durch eine standesamtliche Vollmacht (Beitrittserklärung) die Anmeldung allein vornimmt. Diese Vollmacht erhalten Sie im Standesamt auf Anforderung. Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage beim Standesamt ist daher erforderlich. Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder auf Wunsch bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland. Eine Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig. Wir freuen uns auf Sie als Brautpaar und Ihre Gäste. Heiraten in der Gemeinde Bördeland Eine der schönsten Aufgaben der Standesbeamten der Gemeinde Bördeland ist die Eheschließung. In unserem geschmackvoll und romantisch eingerichteten Trauzimmer werden jährlich zahlreiche Trauungen durchgeführt. Es bietet Platz für maximal 28 Gäste. Individuelle Änderungen oder Wünsche des Brautpaares können gern bei einem persönlichen Beratungsgespräch abgestimmt werden. Eheschließungen werden täglich montags bis freitags vorgenommen. Für Eheschließungen am Samstag (in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr) bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache. Die Voraussetzung für eine standesamtliche Eheschließung ist die Anmeldung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Dazu sollten, wenn möglich, beide Antragsteller persönlich im Standesamt erscheinen. Ist einer der Partner verhindert, Standesamt

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