GEMEINDE BÖRDELAND . . . wir über uns - Informationsbroschüre

15 Gemeinde Bördeland OT Biere Standesamt Magdeburger Straße 3, 39221 Bördeland Telefon: 039297 26118 Fax: 039297 26121 E-Mail: wehage@gem-boerdeland.de Unsere Öffnungszeiten: dienstags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 17:30 Uhr donnerstags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Wir sind zuständig für Beurkundungen von: J Eheschließungen J Geburten J Vaterschaftsanerkennung J Sterbefällen Weiterhin gehören zu unseren Aufgaben: J Namensänderungen lt. Personenstandsgesetz (PStG) J Kirchenaustritte J Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern J Ahnenforschung Allgemeines Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit dieser Aufgaben, sich persönlich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt. Standesamtliche Beurkundungen erfolgen seit 1874. Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) gibt es einen Personenstandseintrag, zusammengefasst in Personenstandsregistern. 110 Jahre Geburten, 80 Ehe und 30 Jahre Sterbefälle, die im Standesamtsbereich beurkundet wurden, werden im Standesamt fortgeführt. In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen der Orte Biere, Eggersdorf, Eickendorf, Großmühlingen, Kleinmühlingen und Welsleben geführt. Einsicht in die Personenstandsregister bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsregister, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro. Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Standesämter ist das Personenstandsgesetz. Standesamt

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=