Notfalllotse Landkreis Leipzig

2 0 Vorsor rsgoevroglmeavchotul nl dmPatiecnhtetnverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Regelungen für den Ernstfall treffen Viele Einwohner unseres Landkreises gehen von der falschen Annahme aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder – automatisch – Entscheidungen treffen bzw. Unterschriften leisten dürfen, wenn beispielsweise ihre Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall, Koma, Demenz) selbst nicht mehr in der Lage sind, die Einwilligung zu einer Operation zu geben und die dafür erforderliche Unterschrift zu leisten. Diese Annahme ist leider nur teilweise richtig. Neuregelung 2023 – Notvertretungsrecht Durch das Notvertretungsrecht dürfen seit dem 01.01.2023 Verheiratete und eingetragene Lebenspartner in medizinischen Notfallsituationen gesundheitliche Entscheidungen treffen. Allerdings gilt dieses Recht lediglich für sechs Monate und schließt weder Geldgeschäfte noch sonstige Bereiche ein. Vorsorgevollmacht Da keiner von uns vorhersehen kann, was in Zukunft passiert, ist es deshalb sinnvoll und ratsam, vorsorglich, d. h., bevor es zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kommen kann, die eigenen Wünsche in einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Damit kann jeder Bürger selbst sicherstellen, wer für ihn im Falle einer schweren Erkrankung handeln kann und soll. Patientenverfügung In der Patientenverfügung legt man u. a. fest, wie man in der Sterbephase oder bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium behandelt – oder nicht behandelt – werden möchte. Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger eine Vorsorgevollmacht in Ergänzung zur Patientenverfügung haben sollte, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, sobald Betroffene aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden (z. B. durch die Folgen eines Unfalls, Hirninfarkt, Gehirntumor). Weitergehende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten die Bürger unseres Landkreises beim Kreissozialamt. Dort werden auch die Vordrucke zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausgegeben und ausführliche Beratungen durchgeführt. Weiterhin informieren u. a. auch das Staatsministerium der Justiz, Betreuungsgerichte und Notare diesbezüglich die Bürger. Eine Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung erhalten Sie auch online unter: https://www.landkreisleipzig.de/ pflegenetzwerk.html Für weitere Fragen: Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de Für mich besteht bereits eine Vorsorgevollmacht. Ich habe Herr / Frau Anschrift bevollmächtigt. Die Vorsorgevollmacht befindet sich

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