Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

Unterstützung durch das Sozialamt des Landkreises Leipzig - 9 - oder das Vorlesen von Büchern sind sehr beliebt. Erlaubt ist, was geistig fit und körperlich aktiv hält. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird dem Helfer eine Auf­ wandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Kalen­ dermonat gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Für weitere Fragen: Nils Neu Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nachbarschaftshelfer für Senioren mit Pflegegrad Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt mithilfe verschiedener Betreuungs- und Entlas­ tungsangebote durch geschulte und anerkannte Nachbar­ schaftshelfer alle Personen mit einem Pflegegrad . Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner eigenen Pflegekasse, indem er an einem 5-mal 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nach­ weis über gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwands­ entschädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10 Euro pro Stunde nicht übersteigen darf. Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig Vorhandene Beratungs- und Versorgungsangebote in den Kommunen, der freigemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen wurden zum Wohl der Beratungs-, Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ver­ netzt, um möglichst sofort und passgenau Hilfe anbieten zu können. Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass schnellstmöglich vorhandene Hilfen, z. B. im Rahmen eines Hausbesuches, angeboten werden können ohne zeitaufwen­ dige Recherchen. Die „Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig“ bietet hierbei hilfreiche Unterstützung und wird allen Hilfesuchenden und interessierten Einwohnern unter www.landkreisleipzig.de � L andkreis � Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Für weitere Fragen: Nils Neu Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Alltagsbegleiter für Senioren ohne Pflegegrad Einkaufen, Haushalt, Gartenarbeit, Arztbesuche usw. – all das können viele ältere Menschen, welche allein leben, nur noch mit Unterstützung durch Nachbarn oder Bekannte. Seit Januar 2017 unterstützt das Sozialamt der Landkreisver­ waltung mit einer Förderung durch das Sächsische Staats­ ministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Seitdem können sich alle Interessierten beim Kreissozialamt melden, die bereits betagte Senioren in ihrem Zuhause unterstützen und begleiten oder die gern einem Senior helfen wollen. Unterstützt und begleitet werden kann jeder ältere Mensch ab dem 60. Lebensjahr ohne Pflegegrad . Die Unterstützung der Helfer ist dabei vielseitig, beispiels­ weise gemeinsame Einkäufe, Spaziergänge, Arztbesuche, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen. Auch Spielenachmittage, Kaffeerunden

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