Älter werden im Landkreis Leipzig

Ehrenamt - 13 - Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt – Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig Im Zuge einer Förderung durch das Sächsische Staatsministe- rium für Soziales und Verbraucherschutz vergibt der Landkreis Leipzig seit September 2018 maximal 1.000 Ehrenamtskarten als Dankeschön für ehrenamtliches Engagement in folgenden Kategorien: • Sport, Freizeit und Jugendarbeit • Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst • Betreuung von Hilfebedürftigen • Umwelt, Kultur und Denkmalpflege • Öffentlichkeits-, Aufklärungs-, Integrations- und Bildungsarbeit • Tierschutz und Tierheime Das Dankeschön-Dokument erlaubt dem Inhaber zwölf Monate lang den Besuch diverser touristischer und kultu- reller Einrichtungen zu vergünstigten Konditionen. Dazu zählen beispielsweise der Freizeitpark Belantis, der Zoo Leip- zig, Schwimm- und Freizeitbäder sowie zahlreiche weitere Einrichtungen im Landkreis Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig. Zusätzlich erhält der Inhaber der Ehren- amtskarte Fahrkarten im Wert von 50 Euro zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch. Für den Erhalt der Ehrenamtskarte müssen folgende Voraus- setzungen erfüllt sein: • Wohnsitz des Ehrenamtlichen muss im Landkreis Leipzig liegen • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit • mindestens 200 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 4 Stunden pro Woche) bei nicht vorhandener Berufstätigkeit • mindestens 100 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 2 Stun- den pro Woche) bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung/eines Studiums • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 Euro pro Monat bzw. von bis zu 2.400 Euro pro Jahr Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt – Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt – Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nachbarschaftshelfer Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt mithilfe verschiedener Betreuungs- und Entlas- tungsangebote durch geschulte und anerkannte Nachbar- schaftshelfer alle Personen mit einem Pflegegrad . Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner Pflegekasse, indem er an einem 4 x 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nachweis über gleich- wertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pfle- gebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsent- schädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10 Euro pro Stunde nicht übersteigen darf. Die Kostenerstat- tung für die Inanspruchnahme eines Nachbarschaftshelfers erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen. Das Kreissozialamt führt eine regionale Datenbank über ausgebildete Nachbarschaftshelfer im Landkreis Leipzig und unterstützt gern bei der Vermittlung. Weiterhin bie- tet das Kreissozialamt allen Interessierten weiterführende Informationen zu den nächsten Ausbildungskursen zum Nachbarschaftshelfer. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt – Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de

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