Älter werden im Landkreis Leipzig

Pflege - 18 - Stationäre Pflegeleistungen Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege aufgrund des hohen Pflegebedarfes nicht mehr möglich ist, können die Kosten für eine pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in einer vollstationären Einrich- tung übernommen werden. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Leistungsbetrag stationär, Stand 07/2019 Pflegeangebote und -einrichtungen Eine detaillierte Übersicht aller nachfolgend aufgezählten Einrichtungen im Landkreis Leipzig finden Sie im Internet unter http://www.landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk.html sowie in unserem Einleger zur Broschüre „Älter werden im Landkreis Leipzig“: • Sozialstationen • Pflegedienste • Tagespflege • Betreutes Wohnen/ Wohngemeinschaften • Kurzzeitpflegeeinrichtungen • Pflegeheime • Wohngemeinschaften für Demenzkranke • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Verhinde- rungspflege ist, dass sich die zu pflegende Person seit min- destens sechs Monaten in der häuslichen Pflege befindet, durch einen Angehörigen gepflegt wird und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 0 Euro 1.612 Euro* 1.612 Euro* 1.612 Euro* 1.612 Euro* Gelder für Verhinderungspflege, Stand 07/2019 * zzgl. max. 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich . Beispiele: Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Finger- linge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Pflegehilfsmittelpauschale, Stand 07/2019 Häusliche Krankenpflege Karola Gläser

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