Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

15 Ehrenamt Ehrenamt  >> ALLTAGSBEGLEITER FÜR SENIOREN OHNE PFLEGEGRAD Einkaufen, Haushalt, Gartenarbeit, Arztbesuche usw. – all das können viele ältere Menschen, welche allein leben, nur noch mit Unterstützung durch Nachbarn oder Bekannte. Seit Januar 2017 unterstützt das Kreissozialamt mit einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Seitdem können sich alle Interessierten beim Kreissozialamt melden, die bereits betagte Senioren in ihrem Zuhause unterstützen und begleiten oder die gern einem Senior helfen wollen. Unterstützt und begleitet werden kann jeder ältere Mensch ab dem 60. Lebensjahr ohne Pflegegrad. Die Unterstützung der Helfer ist dabei vielseitig. Beispielsweise gemeinsame Einkäufe, Spaziergänge, Arztbesuche, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen. Auch Spielenachmittage, Kaffeerunden oder das Vorlesen von Büchern sind sehr beliebt. Erlaubt ist, was geistig fit und körperlich aktiv hält. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird dem Helfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Kalendermonat gewährt. Dem hilfebedürftigen Senior entstehen keine Kosten. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> NACHBARSCHAFTSHELFER FÜR SENIOREN MIT PFLEGEGRAD Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt mithilfe verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote durch geschulte und anerkannte Nachbarschaftshelfer alle Personen mit einem Pflegegrad. Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner Pflegekasse, indem er an einem 5 × 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nachweis über gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10 Euro pro Stunde nicht übersteigen darf. Die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Nachbarschaftshelfers erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen. Das Kreissozialamt führt eine regionale Datenbank über ausgebildete Nachbarschaftshelfer im Landkreis Leipzig und unterstützt gern bei der Vermittlung. Weiterhin bietet das Kreissozialamt allen Interessierten weiterführende Informationen zu den nächsten Ausbildungskursen zum Nachbarschaftshelfer. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> EHRENAMTSKARTE LANDKREIS LEIPZIG Im Zuge einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vergibt der Landkreis Leipzig seit September 2018 maximal 1.000 Ehrenamtskarten als Dankeschön für ehrenamtliches Engagement in folgenden Kategorien: • Sport, Freizeit und Jugendarbeit • Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst • Betreuung von Hilfebedürftigen • Umwelt, Kultur und Denkmalpflege • Öffentlichkeits-, Aufklärungs-, Integrations- und Bildungsarbeit • Tierschutz und Tierheime

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