Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

Pflege 21 Für die Finanzierung derartiger Angebote besteht die Möglichkeit, den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einzusetzen. Für weitere Informationen zu Anbietern bei Ihnen vor Ort kontaktieren Sie uns gern. >> PFLEGEANGEBOTE UND -EINRICHTUNGEN EinedetaillierteÜbersicht aller nachfolgendaufgezähltenEinrichtungen im Landkreis Leipzig finden Sie im Internet unter http://www.landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk.html: • Sozialstationen • Pflegedienste • Tagespflege • Betreutes Wohnen/Wohngemeinschaften • Kurzzeitpflegeeinrichtungen • Pflegeheime • Wohngemeinschaften für Demenzkranke • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) >> BERATUNG Beratungsstelle des Kreissozialamtes „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ Die Beratungsstelle des Kreissozialamtes „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ berät alle Interessierten gern zu Themen rund um die Pflege. Dazu stehen Ihnen Berater täglich im Kreissozialamt in Borna oder während mobiler Beratungsstellen in allen Kommunen zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 6. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> PFLEGEBERATER Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, einen Antrag auf Leistungen gestellt haben oder bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, haben gegenüber der Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Pflegeberatungen können auf Wunsch auch zu Hause durchgeführt werden. von pflegebedürftigen Personen aller Pflegegrade. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich. Beispiele: Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Pflegehilfsmittelpauschale, Stand 01/2022 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag eine wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahme bis zu max. 4.000 Euro als Zuschuss. Ziel der Maßnahmen ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 4.000 Euro* 4.000 Euro* 4.000 Euro* 4.000 Euro* 4.000 Euro* * Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, beträgt der Zuschuss max. 16.000 Euro Stationäre Pflegeleistungen Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege aufgrund des hohen Pflegebedarfes nicht mehr möglich ist, können die Kosten für eine pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in einer vollstationären Einrichtung übernommen werden. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Stand 01/2022 Niedrigschwellige Betreuungsangebote Bei der Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote können Helfer im häuslichen Bereich, Betreuungsgruppen, Tagesbetreuungen, familienentlastende Dienste und Agenturen als niedrigschwelliges Betreuungsangebot anerkannt werden. Bei einem niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebot kann es sich um folgende Hilfen handeln: • Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen • Angebot zur Begleitung im Alltag und bei der Pflege

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