Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

49 Vorsorge  >> VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG Viele Einwohner unseres Landkreises gehen von der falschen Annahme aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder – automatisch – Entscheidungen treffen bzw. Unterschriften leisten dürfen, wenn beispielsweise ihre Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall, Koma, Demenz) selbst nicht mehr in der Lage sind, die Einwilligung zu einer Operation zu geben und die dafür erforderliche Unterschrift zu leisten. Das stimmt so nicht! Auch Ehegatten und Kinder können dies nur, wenn sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht sind. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, dann schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein. Da keiner von uns vorhersehen kann, was in Zukunft passiert, ist es sinnvoll und ratsam, vorsorglich, d. h., bevor es zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kommen kann, die eigenen Wünsche in einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Damit kann jeder Bürger selbst sicherstellen, wer für ihn im Falle einer schweren Erkrankung handeln kann und soll. In der Patientenverfügung legt man u. a. fest, wie man in der Sterbephase oder bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium behandelt – oder nicht behandelt – werden möchte. Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger eine Vorsorgevollmacht in Ergänzung zur Patientenverfügung haben sollte, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, sobald Betroffene aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden (z. B. durch die Folgen eines Unfalls, Hirninfarkt, Gehirntumor). Weitergehende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises beim Kreissozialamt. Dort werden auch die Vordrucke zum Erstellen einer Patientenverfügung ausgegeben und ausführliche Beratungen durchgeführt. Weiterhin informieren u. a. auch das Staatsministerium der Justiz, Betreuungsgerichte und Notare diesbezüglich die Bürger. Für weitere Fragen: Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de © Andreas Ernst - stock.adobe.com Vorsorge Markt 3 · 04643 Geithain · Tel. 034341 42828 · Fax 034341 44755 Zweigstelle: Leipziger Straße 6 b · 04571 Rötha/OT Espenhain · Tel.: 034206 75846, Fax: 034206 75 603 E-Mail geithain@anwaltskanzlei-hoger.de · www.anwaltskanzlei-hoger.de Tätigkeitsschwerpunkte • Arbeits- und Sozialrecht • Strafrecht inkl. OWi • Familien- und Erbrecht • Mietrecht Interessenschwerpunkte • Steuerrecht • Immobilienrecht inkl. priv. Baurecht • Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Versicherungsrecht

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