Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

Irgendwann kommt jeder von uns an einen Punkt im Leben, an dem er sich mit fragt, was später einmal aus dem eigenen Lebenswerk wird, wenn man selbst nicht mehr im Kreis der Familie weilt. Diesen Gedanken schiebt man vielleicht allzu gerne zur Seite; schlussendlich kommt man aber nicht darum herum, sich zumindest Gedanken über die Vermögensnachfolge zu machen. Viele Menschen denken dabei automatisch an ein Testament. Dabei lautet die erste wichtige Grundregel: Lieber gar nichts machen, als es schlecht machen! Dieser Regel liegt die Feststellung zugrunde, dass das deutsche Erbrecht – über Jahrhunderte gewachsen und als komplexes Regelungswerk seit über 100 Jahren im BGB niedergelegt – für den einfach gelagerten Fall eigentlich alle Lösungen parat hat. Der überlebende Ehegatte erbt neben den Abkömmlingen des Erblassers jeweils zu ½. Diese Regelung ist schlicht, aber transparent und funktional. Leider wurde das Erbrecht in den vergangenen 100 Jahren kaum reformiert. Da sich die Lebensverhältnisse der Menschen seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert zur heutigen Zeit grundlegend verändert haben (Aufbrechen des Familienbundes; neue Formen des Zusammenlebens etc.), passt der gesetzliche Rahmen für die heutige Lebensrealität leider häufig nicht mehr. Deshalb gilt die zweite Regel: Vor Errichtung eines Testamentes immer fachkundigen Rat einholen – Finger weg von Vorlagen aus dem Internet! Aufgrund der Komplexität des Erbrechtes und der damit zusammenhängenden familienrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen ist ein rechtlicher Laie in der Regel nicht in der Lage, ein Testament zu errichten, dass seinem Ehegatten und Abkömmlingen schlussendlich auch dient und nicht nur zu weiterem Streit in der Familie führt. Immer wieder muss in der anwaltlichen Praxis festgestellt werden, dass Testamente errichtet werden, die nicht eindeutig formuliert sind oder fachlich schlichtweg falsch formuliert sind und zum Teil zu wirklich schwerwiegenden negativen Konsequenzen führen, die im Nachgang nur schwer oder gar nicht zu kompensieren sind. Selbst Testamente, die von nicht auf Erbrecht spezialisierten Anwälten oder Notaren aufgesetzt sind, enthalten zum Teil schwerwiegende Fehler, da die Materie inhaltlich einfach zu komplex ist, um sie bearbeiten zu können, ohne hierauf auch spezialisiert zu sein. Jede Nachfolgeregelung bedarf im Vorfeld einer umfassenden Beratung, Diskussion und Prüfung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar. Dritte Grundregel: Viele Wege führen zum Ziel Welcher Ansatz dabei der richtige ist, muss in mindestens einem längeren Gespräch unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation und Zielsetzung des Mandanten evaluiert werden. Dabei sollte man offen für verschiedene Lösungsansätze sein. Es gibt die einfache gesetzliche Lösung, die nicht schlecht sein muss und keinen großen Aufwand macht. Der Mandant kann ein individuell gestaltetes Testament errichten oder auch mit seinen Abkömmlingen offen in eine durch den Anwalt moderierte Diskussion gehen und im Ergebnis einen Erbvertrag schließen. Manchmal können auch Zuwendungen zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht sein. Welcher Weg für Sie der richtige ist, entscheiden Sie selbst nach eingehender Erörterung und Beratung. Das eigene Lebenswerk an künftige Generationen weiterreichen Gestaltungschancen und Risiken in der Praxis der Testamentserrichtung

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