Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

52 Abschied  >> VORSORGE FÜR DEN TRAUERFALL Vorsorge-Ordner Um alle wichtigen Unterlagen wie die Geburtsurkunde, Versicherungspolicen oder Ihr Testament griffbereit zu haben, können Sie mithilfe eines Ordners alle wichtigen Unterlagen und Adressen frühzeitig zusammentragen. >> TRAUERBEWÄLTIGUNG Nach dem Tod einer nahestehenden Person ist die Trauerbewältigung oft schwer. Viele Menschen durchlaufen bestimmte Phasen nach dem Verlust eines Menschen. Die erste Phase zeichnet sich dadurch aus, dass der Trauernde den Verlust leugnet. Nach der Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen tritt oft ein Schock ein. Die Angehörigen wollen diesen Fakt erst mal nicht wahrhaben. Es braucht eine Weile, bis sie das Geschehene akzeptieren können. Die zweite Phase der Trauerbewältigung wird von Gefühlen bestimmt. Manchmal wird eine Schuld am Tod des geliebten Menschen gesucht, bei anderen oder teilweise auch bei sich selbst. Vieles, was man mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten nicht mehr klären konnte, bricht auf. Dadurch können Emotionen wie Wut oder Verzweiflung ganz plötzlich ausbrechen und überhand gewinnen. Es fällt vielen schwer, diese Gefühle zu kontrollieren. Nach und nach kommen viele Hinterbliebene wieder zurück ins Alltagsleben und obwohl die Trauer über den Tod noch immer allgegenwärtig ist, können Betroffene in dieser dritten Phase auch wieder Freude an kleinen Dingen haben. In der letzten Phase akzeptieren Trauernde den Tod eines nahen Angehörigen und sind wieder imGleichgewicht mit sich selbst, sodass sie ihren Alltag weitgehend unbelastet angehen können. In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer verlängerten oder krankhaften Trauer, welche Betroffene über Jahre hinweg belastet. Oft reichen kleine Dinge, mit denen der Tod besser verarbeitet werden kann. Führen Sie zum Beispiel ein Tage- oder Trauerbuch, in das Sie Fotos des Verstorbenen kleben. Sie können es mit Anekdoten versehen oder all das hineinschreiben, was Sie anderen Personen vielleicht nicht mitteilen möchten. Zudem ist es sinnvoll, mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben, um sich auszutauschen. Im besten Fall finden Sie Gesprächspartner im Bekanntenkreis. Finden Sie hier keine Worte, können Sie auch eine Selbsthilfegruppe aufsuchen. Den meisten Menschen hilft es, wenn sie wissen, dass sie mit ihrer Erfahrung nicht allein sind. Ihren ganz persönlichen Trauerweg alleine zu gehen, fällt vielen Menschen schwer, deshalb holen Sie sich auch Hilfe, z. B. bei Angehörigen, ihrem Hausarzt, einem Therapeuten oder in einer Selbsthilfegruppe. Hier erhalten Sie ein paar Anhaltspunkte zur persönlichen Orientierung, wann Sie sich Hilfe in der Trauer holen sollten: • Wenn Sie glauben oder wissen, nicht alleine mit dem Verlust klarzukommen • Wenn Sie die Trauer als Entwicklungs- und Wandlungsweg bewusst für sich nutzen wollen • Wenn Sie den furchtbaren Schmerz nicht allein überwinden können • Wenn Sie darüber mit jemandem sprechen möchten, der nicht direkt beteiligt ist • Wenn Sie sich mit der Sinnfrage des Lebens und des Todes beschäftigen und gern mit jemandem darüber sprechen möchten • Wenn Sie sich einsam fühlen und noch nicht wissen, wie Sie die Einsamkeit überwinden sollen • Wenn Sie um sich selbst Angst haben, wie z. B. verrückt zu werden, zu erkranken, an dem Verlust zu zerbrechen Wann sollten Sie ärztliche, bzw. therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen: • Wenn Sie immer wieder Suizidgedanken haben • Wenn Sie nach Monaten des Trauerns keinen Fortschritt in Ihrer Trauer feststellen können • Wenn Sie unter Angst- oder Panikattacken leiden • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, den Alltag zu bewältigen • Wenn Sie schon über längere Zeit Beruhigungs- oder Schlafmittel, übermäßig Alkohol, Zigaretten oder andere Drogen konsumieren >> NACHLASSREGELUNG Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Abschied

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=