Seniorenwegweiser für den Landkreis Leipzig

Älter werden IM LANDKREIS LEIPZIG Das Kreissozialamt informiert. Ausgabe 2022

 Grundpflege  Behandlungspflege  Verhinderungspflege  zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen  Essen auf Rädern  hauswirtschaftliche Versorgung  Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Ambulanter Pflegedienst Holzhäuser seit über 30 Jahren Ihr kompetenter Partner Liebe Patienten, liebe Angehörige, lebenslang fit und gesund zu sein – diesen Wunsch hat sicher jeder. Eine optimale medizinische Versorgung und gute Lebensbedingungen sind der Grund dafür, dass wir immer älter werden. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen medizinische Hilfe benötigen, sind wir die kompetenten Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege sowie bei der Haushaltsführung und Essensversorgung an. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Arztbesuchen, erledigen Einkäufe und unternehmen Spaziergänge mit Ihnen. Mit uns können Sie ein Leben im gewohnten Umfeld erhalten. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können.  Pflegeberater/-in nach § 45 SGB XI Ihre Simone Holzhäuser und Team Wir erweitern uns demnächst: Tagespflege 18 - 20 Plätze Betreutes Wohnen (1-Raum-, 2-Raum- u. 3-Raum-Appartments) Ungibauerstraße 24 | 04683 Naunhof Telefon: 034293 31830 | Mobil: 0172 3709444 www.pflegedienst-naunhof.de … seit über 30 Jahren im Dienst für Ihr Wohl! Ambulanter Pflegedienst Holzhäuser

1 Grußwort des Landrats  Grußwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir alle wünschen uns, fit bis ins hohe Alter zu bleiben, um unser Leben selbstbestimmt zu gestalten. Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung hierfür, aber diese liegt leider nicht immer in unserer Hand. Wichtig ist daher, am Leben teilzunehmen, Kontakte zu pflegen und auch neue zu knüpfen. Wenn jedoch Unterstützung im sozialen und pflegerischen Bereich notwendig wird, ist es gut, die kompetenten Ansprechpartner zu kennen. Daher möchte Ihnen das Sozialamt des Landkreises Leipzig diese Broschüre zur Verfügung stellen. Sie soll Ihnen und Ihren Angehörigen die Suche nach Entlastungs- und Hilfsangeboten sowie Ansprechpartnern erleichtern, sodass Sie für alle Fälle gut gerüstet sind. Neben wichtigen Kontaktadressen haben wir hilfreiche Tipps und Hinweise für Sie zusammengestellt, um Ihnen den Alltag zu erleichtern und das große Angebot an Hilfs- und Versorgungsmöglichkeiten transparent zu machen. Darüber hinaus steht Ihnen das Sozialamt selbst als Ansprechpartner und Unterstützer zur Verfügung, wenn es beispielsweise um Fragen rund um das Thema Pflege, Grundsicherung im Alter, Pflegeheimkostenübernahme, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Altersgerechtes Wohnen, Ehrenamt, Wohngeld oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht. Zudem berät die Beratungsstelle „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ des Sozialamtes auch vor Ort in den Kommunen. Hierbei erhalten Ratsuchende umfassende Beratung über differenzierte Angebote der Altenhilfe sowie Informationsmaterial, Anträge und Hilfestellung beim Ausfüllen. Wir würden uns freuen, wenn Sie viele der Informationen dieser Broschüre bei der Bewältigung Ihres Alltags nutzen können. Sollten Sie Hilfe brauchen, zögern Sie bitte nicht, sich an das Sozialamt zu wenden. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen Beteiligten für die Erstellung der Broschüre bedanken. Ich wünsche Ihnen alles Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lebensfreude. Ihr Henry Graichen Landrat Landkreis Leipzig

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrats  ��������������������������������1 Unterstützung durch das Kreissozialamt  ���5 Vorwort ���������������������������������������������������������������������� 5 Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig �������������������������������� 6 Beratungsstelle des Kreissozialamtes „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ ���������������������� 6 Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig ���������������� 6 Wohngeld ������������������������������������������������������������������� 7 Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter ���������������������� 7 Schwerbehindertenausweise ��������������������������������������� 8 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ����������� 8 Demenz  ���������������������������������������������������������9 Umgang mit Menschen mit Demenz ��������������������������� 9 Beratungsstelle des Kreissozialamtes für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige ���������������������10 Demenz im Selbstversuch: Der Demenz-Simulator ������10 Regionale Facharbeitsgruppe Demenz des Landkreises Leipzig ����������������������������������������������11 Informationsveranstaltungen anlässlich des Welt-Alzheimertages �������������������������������������������11 Selbsthilfegruppen für Demenzerkrankte und deren Angehörige im Landkreis Leipzig ���������������13 Selbsthilfe  ���������������������������������������������������14 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) ��14 Ehrenamt  ����������������������������������������������������15 Alltagsbegleiter für Senioren ohne Pflegegrad ������������15 Nachbarschaftshelfer für Senioren mit Pflegegrad ������15 Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig �������������������������������15 Freiwilligenzentrale ����������������������������������������������������16 Sächsische Ehrenamts-Plattform „ehrensache.jetzt“ ���16 Pflege  ���������������������������������������������������������� 17 Antragstellung �����������������������������������������������������������17 Pflegeleistungen ��������������������������������������������������������17 Pflegeangebote und -einrichtungen ���������������������������21 Beratung ��������������������������������������������������������������������21 Pflegeberater �������������������������������������������������������������21 Palliativpflege und Hospizdienste ��������������������������������25 Wohnen im Alter  ����������������������������������������26 Veränderte Wohnsituation ����������������������������������������26 Wohnformen �������������������������������������������������������������27 Aktiv im Alter  ���������������������������������������������43 Seniorenbegegnungsstätten ���������������������������������������43 Mehrgenerationenhäuser �������������������������������������������47 Bildung ����������������������������������������������������������������������47 Sportangebote für Senioren und Menschen mit Behinderung �������������������������������������� 48 Seniorenpolitik im Landkreis Leipzig: Der Kreisseniorenbeirat ��������������������������������������������� 48 Vorsorge  �����������������������������������������������������49 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ���������������������������������������������49 Abschied  �����������������������������������������������������52 Vorsorge für den Trauerfall �����������������������������������������52 Trauerbewältigung �����������������������������������������������������52 Nachlassregelung �������������������������������������������������������52 Erste Hilfe  ���������������������������������������������������53 Hilfe im Notfall  �������������������������������������������55 Not- und Bereitschaftsdienst �������������������������������������55 Die Fünf W’s – Der richtige Notruf ������������������������������55 Krankenhäuser �����������������������������������������������������������55 Inserentenverzeichnis  ��������������������������������56 Impressum ����������������������������������������������������56 Inhaltsverzeichnis  Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Älter werden IM LANDKREIS LEIPZIG Das Kreissozialamt informiert. Ausgabe 2022

4 Hörakustik Kufs GmbH Wilhelm-Külz-Str. 32 04552 Borna Telefon 03433 - 20 39 67 Hörakustik Kufs GmbH Schusterstraße 5 04539 Groitzsch Telefon 034296 - 48 817 www.hoerakustik-kufs.de Hörakustik Kufs GmbH Mühlgasse 9 A 04552 Borna Telefon 03433 - 91 03 47 IHR HÖRAKUSTIKER MIT HERZ • Kostenloser Hörtest • Beratung und Verkauf von Marken-Hörsystemen • Kostenloses Probetragen • Kostenfreie Hausbesuche • Hörtraining & Hörtherapie • Pädakustik (Kinderversorgung) • Tinnitusberatung • Pflegeberatung • Gehörschutz & Zubehör • Eigene Reparaturwerkstatt • Schlaf- und Schwimmschutz • Maßgefertigte Kopfhörer JETZT KOSTENLOSEN HÖRTEST MACHEN Geschäftsführer Enrico Rockstroh Sie benötigen ein Hörgerät? Sie wollen individuellen und maßgefertigten Gehörschutz oder Kopfhörer? Dann kommen Sie zu uns. Weit über drei Millionen Menschen nutzen heute moderne Hörgeräte vom Hörakustiker. Sie verbessern damit nicht nur ihr Sprachverstehen, sie leben damit auch zufriedener und ausgeglichener, weil sie in Familie, Beruf und Freizeit klar und deutlich mit ihren Mitmenschen kommunizieren. Wer sich erstmals mit den Themen Schwerhörigkeit und Hören mit Hörgeräten beschäftigt, hat dazu viele Fragen. Das ist ganz normal, da der Hörsinn in seinen Facetten sehr komplex ist und nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens umfasst. Ähnlich umfassend ist auch das Angebot an technischen Möglichkeiten, um die Hörminderungen optimal und individuell auszugleichen. Wir von Hörakustik Kufs bieten hierzu eine Vielzahl von Lösungen und kompetenter Beratung, die weit über die standardisierte Hörgeräteversorgung hinaus geht. Präventionsmaßnahmen wie unser Hörtraining, das Anpassen von individuellem Gehör- und Schlafschutz oder auch der maßgefertigte Im-Ohr-Kopfhörer sind Module, die Kunden jedes Alters ebenfalls bei Hörakustik Kufs erwarten dürfen. Ob kostenloser Hörtest, 14-tägiges Hörgeräteprobetragen, Hausbesuchsservice oder viele weitere Dienstleistungen – für das Team von Hörakustik Kufs und für mich als Geschäftsführer hat die Servicefreundlichkeit zum Kunden höchste Priorität und ist eine Herzensangelegenheit. Außerdem gut zu wissen: Alle Kufs-Geschäfte verfügen über Parkplätze vor Ort und einen barrierefreien Zugang.

5 Kreissozialamt Unterstützung durch das Kreissozialamt  >> VORWORT Als Folge des demografischen Wandels wird der Anteil älterer Menschen auch im Landkreis Leipzig weiter steigen, immer mehr Menschen werden krankheitsbedingt in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein und dadurch der Hilfe anderer bedürfen. In meiner täglichen Arbeit mit den Bürgern des Landkreises begegnet mir regelmäßig die Angst vor Armut im Alter, vor Krankheit und Einsamkeit, die Angst, ein „Pflegefall“ zu werden und anderen zur Last zu fallen. Mit dieser Broschüre „Älter werden im Landkreis Leipzig“ wollen wir als Landkreis unsere Seniorenfreundlichkeit erhöhen, denn aus meiner Erfahrung heraus ist es gerade für ältere Menschen nicht einfach, sich einen Überblick über die Vielzahl der Unterstützungsangebote zu verschaffen und diese auch tatsächlich zu nutzen. Eine neutrale Anlauf- und Beratungsstelle im Sozialamt für Fragen rund um die Betreuung, Unterstützung und Pflege älterer und pflegebedürftiger Menschen ist eingerichtet und berät u. a. über Unterstützungsangebote sowie in Kostenfragen, mit dem Ziel, im Einzelfall eine passgenaue und bedarfsgerechte Hilfe zu finden. Die Beratungen erfolgen kostenlos unter Einbezug der aktuellen Übersicht der Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig und werden vertraulich behandelt. Die Übersicht über aktuelle Beratungs- und Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Sozialräumen des Landkreises Leipzig finden Sie im Internet unter: http://www.landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk.html Ich bin dankbar darüber, dass es in unserem Landkreis bereits eine Vielzahl von Hilfsangeboten für ältere Menschen gibt, und bedanke mich an dieser Stelle bei allen Institutionen und Verantwortungsträgern und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege für ihr besonderes Engagement und diese wertvolle, nicht einfache, aber sehr wichtige Arbeit. Heute ist es nun so weit: Frisch aus der Druckerei liegen uns 10.000 Exemplare der umfassenden Informationsbroschüre vor und ich freue mich sehr, Ihnen diese heute vorstellen zu dürfen. Ich würde mich freuen, wenn die Broschüre in Ihrer täglichen Arbeit intensiv genutzt wird und wenn diese an viele Hilfesuchende weitergereicht wird. Ein besonderer Dank gilt meiner Mitarbeiterin Frau Senta Liebmann und meinen Mitarbeitern Herrn Nils Neu und Herrn Lucas Baumann, die für die inhaltliche Gestaltung der Broschüre verantwortlich sind. Sie haben mit viel Fleißarbeit alle wichtigen Informationen gesammelt, geprüft und eingearbeitet. Ein weiterer Dank gilt der mediaprint infoverlag gmbh, welche für das passende Design und die Gestaltung der Broschüre gesorgt hat. Für weitergehende Informationen in sozialen Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de

6 Kreissozialamt >> PFLEGENETZWERK LANDKREIS LEIPZIG Am 23.11.2010 wurde im Landkreis Leipzig das regionale Pflegenetzwerk gegründet, welches von Frau Karina Keßler, Kreissozialamtsleiterin des Landkreises Leipzig, geleitet wird. Am Pflegenetzwerk sind u. a. folgende Partner beteiligt: das Kreissozialamt, Pflegekassen, Leistungserbringer in der Pflege, Kommunen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), Ansprechpartner der niedrigschwelligen Angebote nach § 45 ff. SGB XI, Ansprechpartner für Alltagsbegleiter, Krankenhäuser und Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Geriatriezentren, Sanitätshäuser, Selbsthilfegruppen und verschiedene Wohnungsunternehmen. Leitlinie des Netzwerkes ist „Gemeinsam handeln, jeder in seiner Verantwortung! Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns – dies ist unser gemeinsamer Anspruch!“ >> BERATUNGSSTELLE DES KREISSOZIALAMTES „SOZIALE HILFEN UND PFLEGEKOORDINATION“ Im Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna finden Hilfesuchende eine kostenfreie Beratungs- und Anlaufstelle zu folgenden Themen: • Pflegeleistungen (ambulant, teilstationär und stationär) • Demenz • Schwerbehindertenausweis • Landesblindengeld • Übernahme von Pflegeheimkosten • Sozialhilfeleistungen • Wohngeld • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung • Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer • Finanzielle Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Unterstützung von Senioren • Altersgerechtes Wohnen • Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig • Rentenangelegenheiten • usw. Die Beratungsstelle reagiert als „Dienstleister undWegweiser“ schnell und unbürokratisch auf soziale Notlagen. Im Rahmen der regionalen Lotsen- und Vernetzungsfunktion wird allen Betroffenen durch die Pflegekoordinatoren der Zugang zu den verschiedensten geeigneten sozialen Hilfesystemen aufgezeigt. Durch kostenlose Information, Beratung und Vermittlung wird die Verbindung zwischen Verwaltung und den sozialen Dienstleistern sichergestellt. Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle Unterstützung bei den verschiedenen Antragstellungen. Gern steht die Beratungsstelle allen Interessierten täglich im Kreissozialamt in Borna zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Beratungsstelle Betroffene auch in deren Wohnort. Dazu finden in regelmäßigen Abständen wohnortnahe Beratungen in den Kommunen des Landkreises Leipzig statt. Gerne können sich Interessierte telefonisch im Sozialamt unter 03433 241-2137 oder -2157 sowie auf der Internetseite www.landkreisleipzig.de/ pflegenetzwerk.html zu den nächsten Terminen erkundigen. Darüber hinaus werden die Termine in den regionalen Amtsblättern sowie u. a. zum Monatsende im SachsenSonntag veröffentlicht. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> ÜBERSICHT ÜBER BERATUNGS- UND VERSORGUNGSSTRUKTUREN IM LANDKREIS LEIPZIG Vorhandene Beratungs- und Versorgungsangebote in den Kommunen, der freigemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen wurden zum Wohl der Beratungs-, Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vernetzt, um möglichst sofort und passgenau Hilfe anbieten zu können. Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass schnellstmöglich und ohne zeitaufwendige Recherchen vorhandene Hilfen, z. B. im Rahmen eines Hausbesuches, angeboten werden können.

Kreissozialamt 7 Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Formularübersicht › Auswahl › Sozialamt › Wohngeld/ Betreuung abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Frank Stengel Kreissozialamt Sachgebietsleiter Wohngeld und Betreuung Telefon: 03433 241-2148 E-Mail: frank.stengel@lk-l.de >> SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG IM ALTER Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht für jede Person, die über Einkünfte unterhalb des Existenzminimums verfügt (alleinstehende Person: 449 Euro und Miete). Sollte das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, kann deshalb ergänzend Sozialhilfe bewilligt werden. Die Vermögensgrenze für eine volljährige Person beträgt 5.000 Euro, d. h., darüber liegende Geldbeträge müssen erst verbraucht werden. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna und in der Außenstelle Grimma. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser Die „Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig“ bietet hierbei hilfreiche Unterstützung und wird allen Hilfesuchenden und interessierten Einwohnern unter www.landkreisleipzig.de › Landkreis › Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Für weitere Fragen: Lucas Baumann Mitarbeiter Kreissozialamt Sozialplaner Telefon: 03433 241-2116 E-Mail: lucas.baumann@lk-l.de >>WOHNGELD Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für denWohnraum geleistet. Ob Wohngeld für eine selbst genutzte Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim in Anspruch genommen werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: • Gesamteinkommen • Monatliche Miete oder Belastung • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Der erforderliche Antrag wird im Kreissozialamt, Sachgebiet Wohngeld bearbeitet. Lediglich für die Bürger von Grimma ist die Wohngeldstelle der Stadt Grimma zuständig (03437 9858-482).

8 Kreissozialamt › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Sozialhilfe › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Iris Sachse Kreissozialamt Sachgebietsleiterin Sozialhilfe Telefon: 03433 241-2103 E-Mail: iris.sachse@lk-l.de >> SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE Einwohner des Landkreises Leipzig haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen. Nach der Antragstellung werden das Vorliegen einer Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale i. V. m. der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen geprüft. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Als Nachweis der Schwerbehinderung wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Schwerbehinderte › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Nina Rost Kreissozialamt Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenausweise Telefon: 03433 241-2127 E-Mail: nina.rost@lk-l.de >> LEISTUNGEN NACH DEM LANDESBLINDENGELDGESETZ Bei Nachweis der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit erhalten blinde Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Menschen Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blind Blind ist ein schwerbehinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge, auch nicht bei beidäugiger Prüfung, mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Hochgradige Sehbehinderung Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder bei denen andere gleichschwere Störungen der Sehfunktion vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 bedingt und Blindheit noch nicht vorliegt. Die Leistungen im Einzelnen sind: • für blinde Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs: 380 Euro im Monat • für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285 Euro pro Monat • für hochgradig Sehbehinderte: 100 Euro pro Monat • für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen: zusätzlich 320 Euro Hinweis: Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld. Der Antrag auf Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ist in dem Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft integriert. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Lebenslagen › Buchstabe „B“ › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Nina Rost Kreissozialamt Sachgebietsleiterin Schwerbehindertenausweise Telefon: 03433 241-2127 E-Mail: nina.rost@lk-l.de

9 Demenz Demenz  Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken. Während unter den 65- bis 69-Jährigen nur ein Prozent an einer Demenz erkrankt, ist es bei den 80-Jährigen ungefähr jeder Sechste und bei den 90-Jährigen nahezu jeder Zweite. Aktuell gibt es in Deutschland 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Jahr für Jahr treten etwa 300.000 Neuerkrankungen auf. Eine Demenz entsteht, wenn Abschnitte des Gehirns durch Krankheiten geschädigt werden und es zur Schädigung oder zum Absterben von Nervenzellen kommt. Infolgedessen kommt es zu Störungen verschiedener geistiger (kognitiver) Fähigkeiten wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Auffassungsgabe, Denkvermögen und Orientierungssinn. Daher haben Menschen mit Demenz zunehmend Schwierigkeiten, sich neue Informationen einzuprägen, sich zu konzentrieren, sich sprachlich und schriftlich auszudrücken, Situationen zu überblicken, Zusammenhänge zu erkennen, zu planen und zu organisieren, sich örtlich und zeitlich zurechtzufinden, die Mitteilungen anderer zu verstehen und mit Gegenständen umzugehen. Neben den kognitiven Veränderungen treten oftmals auch Veränderungen im Sozialverhalten, in der Persönlichkeit und der Stimmung auf, wie z. B. Depressionen, Angst oder Unruhe. Dabei reicht der Ausprägungsgrad der verschiedenen Symptome von geringen Veränderungen bis zum völligen Verlust der Selbstständigkeit. Um sicherzugehen, dass es sich um eine Demenz handelt, müssen die Einschränkungen mindestens sechs Monate bestehen und dazu führen, dass Aktivitäten des alltäglichen Lebens nicht mehr wie gewohnt bewältigt werden können. In Anbetracht dieser Entwicklungen sieht das Kreissozialamt die Unterstützung der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen als eine wichtige Aufgabe. Die Diagnose Demenz darf nicht zum Ausschlusskriterium für ein gemeinsames Zusammenleben in unserem Landkreis werden. Denn Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag und in der Nachbarschaft. Ziel ist es, das Thema Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, Wissen in der Bevölkerung zum Thema Demenz zu mehren, Hemmschwellen gegenüber Menschen mit Demenz abzubauen undMenschen mit Demenz zu ermöglichen, möglichst lang zu Hause zu leben. >> UMGANG MIT MENSCHEN MIT DEMENZ Demenzerkrankungen verlaufen unterschiedlich, und ebenso unterschiedlich sind die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Betroffenen. Einige der Kranken sind freundlich, andere aggressiv, einige sind körperlich gesund, andere wiederum bettlägerig. Das Krankheitsbild verändert sich nicht nur im Verlauf der Krankheit, sondern ist häufig auch abhängig von der Tagesform und der Tageszeit. Es gibt deshalb keine allgemeingültigen Rezepte für den Umgang mit Menschen mit Demenz, sondern es gilt, auszuprobieren, was im Einzelfall hilft. Folgende Tipps und Umgangsformen haben sich in der Praxis bewährt: • Ruhe und Sicherheit vermitteln, für Geborgenheit und Zuwendung sorgen. So kann der Angst und Unsicherheit entgegengewirkt werden, unter der viele Menschen mit Demenz leiden. • Die Person, sein Verhalten, seine Äußerungen beobachten und versuchen, sie zu verstehen. • Das eigene Verhalten auf die erkrankte Person einstellen, zum Beispiel langsam und deutlich sprechen. • Die erkrankte Person nicht auf Fehler hinweisen, nicht korrigieren, kritisieren oder überfordern. • Vorhandene Fähigkeiten erhalten, Menschen mit Demenz in Alltagstätigkeiten, die ihnen Spaß machen, einbeziehen. Es kommt nicht auf das Ergebnis an, sondern auf das Tun und die Freude an der Aktivität. • Tun, was dem Erkrankten Spaß macht, und sich an der Lebensgeschichte orientieren. Für Bewegung sorgen, gemeinsam alte Fotos ansehen, das Gedächtnis spielerisch trainieren, bekannte Melodien spielen oder gemeinsam singen. Besonders Musik spricht die Gefühle der Kranken an und weckt Erinnerungen. Tipps für schwierige Situationen: Schwierige Situationen lassen sich gelegentlich nicht verhindern. Wird eine demenzkranke Person plötzlich aggressiv oder ist sie stark verängstigt, können folgende Tipps hilfreich sein: • Bleiben Sie ruhig, treten Sie einen Schritt zurück. • Hören Sie gut zu und bestätigen Sie das Gehörte. • Vermeiden Sie Diskussionen über richtig oder falsch. • Gibt es einen erkennbaren Grund oder eine Erklärung für dieses Verhalten? Liegt es in der Situation begründet? Kann die Situation beruhigt werden, indem die Rahmenbedingungen verändert werden? Oder liegt das Verhalten in der Biografie begründet? Kann jemand dazu Auskunft geben? • Versuchen Sie nicht, Ihr Gegenüber mit Argumenten von Ihrem Standpunkt zu überzeugen. Aufgrund der verändertenWahrnehmung können die Erkrankten Ausführungen oft nicht folgen und sie erleben eindringliche Worte oft als bedrohlich.

10 Demenz Alle Interessierten können sich gern kostenfrei über folgende Themen informieren: • Krankheitsbild Demenz: Formen, Symptome, Diagnostik, Therapie • Umgang mit Menschen mit Demenz im Alltag • Hilfsangebote für Menschen mit Demenz und Angehörige • Altersgerechtes Wohnen • Ernährung bei Demenz • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung • Pflegeleistungen (ambulant, teil- und stationär) • Schwerbehindertenausweis • Wohngeld • Sozialhilfeleistungen Neben täglichen Beratungen bietet das Kreissozialamt zudem kostenfreie Pflegekurse für Menschen mit Demenz, pflegende Angehörige sowie allen Interessierten an. Für weitere Fragen: Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de >> DEMENZ IM SELBSTVERSUCH: DER DEMENZ-SIMULATOR Was macht der Demenz-Simulator? Der Demenz-Simulator besteht aus 13 Stationen, die alltägliche Situationen vom morgendlichen Aufstehen bis zum Abendessen simulieren. Beim Durchlaufen der Stationen werden Sie erleben, wie sich die Symptome einer Demenz für einen Betroffenen anfühlen und welches Unbehagen daraus resultieren kann. Sie werden Emotionen spüren, die Menschen mit Demenz täglich erleben. Dies hilft Ihnen, dass Verhalten der Betroffenen besser zu verstehen. Für wen ist der Demenz-Simulator anwendbar? Der Demenz-Simulator dient als Schulungsmaterial für Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Schüler, Mediziner, Sozialarbeiter, Berater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Angehörige und Ehrenamtliche. • In Konfliktsituationen kann es auch sinnvoll sein, mit einer kurzen Ansage den Raum zu verlassen und nach wenigen Minuten wieder zurückzukehren. Häufig verändert diese kurze Unterbrechung die Situation. • Wenn Sie zu zweit sind, kann es auch sinnvoll sein, den Ansprechpartner zu wechseln. Sprechen mit Menschen mit Demenz: • Wenden Sie sich einem Menschen mit Demenz zu. • Hören Sie aufmerksam zu. • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gegenüber Sie hört. • Sprechen Sie langsam und in einfachen, kurzen Sätzen. • Stellen Sie immer nur eine Frage auf einmal, die man mit Ja oder Nein beantworten kann. • Haben Sie Geduld und lassen Sie genug Zeit zum Antworten. • Vermeiden Sie das Abfragen von Fakten, wie z. B. das Datum. • Wiederholen Sie Ihre Aussage, wandeln Sie diese NICHT ab. • Unterstreichen Sie Ihre Worte durch Gestik und Mimik. >> BERATUNGSSTELLE DES KREISSOZIALAMTES FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ UND PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Die Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige des Kreissozialamtes steht täglich für individuelle Beratungen zum Thema Demenz zur Verfügung.

Demenz 11 Für weitere Fragen: Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de >> INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ANLÄSSLICH DES WELT-ALZHEIMERTAGES Seit 1994 finden jährlich im September anlässlich des Welt-Alzheimertages in aller Welt vielfältige Aktivitäten statt, um die Öffentlichkeit auf die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen aufmerksam zu machen. Auch wenn gegenwärtig eine Heilung der Krankheit nicht möglich ist, kann durch medizinische Behandlung, Beratung, soziale Betreuung, fachkundige Pflege und vieles mehr den Kranken und ihren Angehörigen geholfen werden. Das Kreissozialamt sowie zahlreiche Mitglieder der Facharbeitsgruppe Demenz führen jährliche Informationsveranstaltungen anlässlich des Welt-Alzheimertages im September durch, um das Thema Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, Wissen in der Bevölkerung zum Thema Demenz zu mehren, Hemmschwellen gegenüber Menschen mit Demenz abzubauen und Menschen mit Demenz zu ermöglichen, möglichst lange zu Hause zu leben. Gern können Sie sich im Kreissozialamt über die nächsten Informationsveranstaltungen informieren. Für weitere Fragen: Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Wie kann der Demenz-Simulator genutzt werden? Der Demenz-Simulator steht Interessierten gern für Weiterbildungen oder sonstige Veranstaltungen im Kreissozialamt zur Verfügung. Ein Mitarbeiter des Kreissozialamtes wird Sie zudem gern bei der Nutzung des Demenz-Simulators anleiten. Was kostet die Nutzung des Demenz-Simulators? Die Nutzung des Demenz-Simulators ist kostenfrei. Für weitere Fragen: Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de >> REGIONALE FACHARBEITSGRUPPE DEMENZ DES LANDKREISES LEIPZIG Am 13.10.2009 wurde seitens des Sozialamtes der Landkreisverwaltung eine Regionale Facharbeitsgruppe Demenz gegründet. Die Mitglieder setzen sich aus Vertretern des Sozialamtes Landkreis Leipzig, Leistungserbringern in der Pflege, Selbsthilfegruppen für Demenzerkrankte und deren Angehörigen, Ärzten und Geriatriezentren zusammen. Die Aufgabe der Koordination hat das Sozialamt des Landkreises Leipzig inne. Die Regionale Facharbeitsgruppe Demenz setzt sich für die Anliegen von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen ein, um die Verbesserung der würdevollen medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung sowie die Beratung (pflegender) Angehöriger zu erreichen. Ein weiteres besonderes Ziel der Arbeitsgruppe Demenz ist die Versorgung von Menschen mit Demenz. Es finden regelmäßige Facharbeitsgruppen-Treffen statt. Hierbei wird das Versorgungsnetzwerk gepflegt und weiter aufgebaut. Es werden aktuelle Problemlagen in der Versorgung an Demenz Erkrankter identifiziert und Lösungsansätze mithilfe der Netzwerkpartner entwickelt. Interessierte können sich gern für eine Mitarbeit in der Facharbeitsgruppe Demenz an das Kreissozialamt wenden.

12 Demenz © WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com Alloheim Senioren-Residenz Zwenkau Residenz-Leitung Uta Lindner Pegauerstraße 20, 04442 Zwenkau Telefon: 034203 431-0, E-Mail: zwenkau@alloheim.de Wir verstehen uns als Begleiter unserer Bewohner. Unser Ziel ist es, ihnen ein aktives und erfülltes Leben in Gemeinschaft zu ermöglichen. www.alloheim.de Willkommen Zuhause! Stationäre Dauerpflege (Urlaubs-/Verhinderungspflege) Kurzzeitpflege Pflege bei Demenz AZURIT Seniorenzentrum Borna · Hausleitung Katrin Colditz Röthaer Straße 22-24 · 04552 Borna · Telefon 03433 777933-0 E-Mail szborna@azurit-gruppe.de · www.azurit-gruppe.de

Demenz 13 Grimma Stecknadelallee 13, 04668 Grimma Telefon: 0177 3584684 E-Mail: aimy12@freenet.de Groitzsch Privater Pflegedienst Leipziger Land Friedrich-Ebert-Straße 32 b, 04539 Groitzsch Telefon: 034296 42393 E-Mail: doris.krumbholz@seniorenpflege.info Wurzen Förderverein Altershilfe Stephanstraße 1, 04808 Wurzen Telefon: 03425 922337 E-Mail: beate.tost@web.de Außerdem steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Demenz, Pflege und Vorsorge die Beratungsstelle des Kreissozialamtes „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ gern zur Verfügung. Für weitere Fragen: Lucas Baumann Mitarbeiter Kreissozialamt Sozialplaner Telefon: 03433 241-2116 E-Mail: lucas.baumann@lk-l.de >> SELBSTHILFEGRUPPEN FÜR DEMENZERKRANKTE UND DEREN ANGEHÖRIGE IM LANDKREIS LEIPZIG Ein großer Teil der Menschen mit Demenz lebt zu Hause und wird von Familienangehörigen versorgt. Das bedeutet für die Angehörigen eine oftmals jahrelange und aufopferungsvolle Betreuung rund um die Uhr. Nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Belastung der Betreuungsperson ist enorm hoch und es besteht die Gefahr, selbst zu erkranken, z. B. an Erschöpfung. Die Selbsthilfegruppen im Landkreis Leipzig bieten Betroffenen und allen Angehörigen die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch. Interessenten können sich telefonisch bei den nachfolgenden Selbsthilfegruppen nach Datum und Uhrzeit des nächsten Treffens erkundigen. Bad Lausick Straße der Einheit 19, 04651 Bad Lausick Telefon: 034345 52202 E-Mail: badlausick@awo-sozialstationen.net Borna advita Pflegedienst GmbH Brauhausstraße 1, 04552 Borna Telefon: 03433 208404 E-Mail: k.hoefer@advita.de Brandis Förderverein Altershilfe Bergstraße 2 a, 04821 Brandis Telefon: 0171 7551304 E-Mail: h.w.baersch@foederverein-altershilfe.de

14 Selbsthilfe  In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen aus persönlicher Betroffenheit oder als Angehörige von Betroffenen. Beim regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit Menschen, die Gleiches oder Ähnliches erfahren haben, spüren Sie, dass Sie mit Ihren Problemen und Schwierigkeiten nicht allein sind. Es wird nach Lösungen gesucht, um Ihre Krankheiten, Ihre Behinderungen und Ihre psychischen oder sozialen Probleme zu verarbeiten und zu bewältigen. Hier erfahren Sie, dass Sie Ihre persönlichen Lebensumstände verändern und Ihre Lebensqualität verbessern können. >> KONTAKT- UND INFORMATIONSSTELLE FÜR SELBSTHILFE (KISS) Als wichtiger Ansprechpartner rund um das Thema Selbsthilfe steht Ihnen die Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfe (KISS) zur Verfügung. Diese hält umfangreiche Informationen über aktive Selbsthilfegruppen vor und hat gleichzeitig Unterstützerfunktion bei der Initiierung neuer Selbsthilfegruppen. Die Aufgaben der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe umfassen: Beratung von Einzelpersonen • Klärung, ob eine Selbsthilfegruppe die geeignete Form für die Problemlösung sein kann oder eine andere Hilfestellung benötigt wird • Vermittlung in bestehende Selbsthilfegruppen • Informationen und Beratung zu Selbsthilfethemen • Unterstützung bei der Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen • Bereitstellen von Räumen für Gruppentreffen oder Suche nach Räumlichkeiten • Beratung zu Fördermöglichkeiten • Begleitung bei Problemen in der Gruppe • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit • Projektberatung • Vernetzung der Selbsthilfegruppen untereinander • Organisation von Fortbildungen und Austauschtreffen/ Gesamttreffen Vernetzung von professionellen Angeboten und Selbsthilfegruppen • Herstellen von Kontakten und Austausch • Organisation von Fortbildungen Grimma Nicolaiplatz 5 Telefon: 03437 701622 E-Mail: kiss@diakonie-leipziger-land.de Sprechzeiten: Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Borna Am Gericht 3 Telefon: 03433 274040 E-Mail: kiss@diakonie-leipziger-land.de Sprechzeiten: Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Wurzen Bahnhofstraße 22 Telefon: 03425 9182762 E-Mail: fz.wurzen@diakonie-leipziger-land.de Sprechzeiten: Montag 09:00 – 14:00 Uhr Weitere wichtige Informationen zu Selbsthilfegruppen erhalten Sie im Internet unter www.selbsthilfe-ehrenamt.de © Comeback Images - stock.adobe.com Selbsthilfe

15 Ehrenamt Ehrenamt  >> ALLTAGSBEGLEITER FÜR SENIOREN OHNE PFLEGEGRAD Einkaufen, Haushalt, Gartenarbeit, Arztbesuche usw. – all das können viele ältere Menschen, welche allein leben, nur noch mit Unterstützung durch Nachbarn oder Bekannte. Seit Januar 2017 unterstützt das Kreissozialamt mit einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Seitdem können sich alle Interessierten beim Kreissozialamt melden, die bereits betagte Senioren in ihrem Zuhause unterstützen und begleiten oder die gern einem Senior helfen wollen. Unterstützt und begleitet werden kann jeder ältere Mensch ab dem 60. Lebensjahr ohne Pflegegrad. Die Unterstützung der Helfer ist dabei vielseitig. Beispielsweise gemeinsame Einkäufe, Spaziergänge, Arztbesuche, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen. Auch Spielenachmittage, Kaffeerunden oder das Vorlesen von Büchern sind sehr beliebt. Erlaubt ist, was geistig fit und körperlich aktiv hält. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird dem Helfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Kalendermonat gewährt. Dem hilfebedürftigen Senior entstehen keine Kosten. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> NACHBARSCHAFTSHELFER FÜR SENIOREN MIT PFLEGEGRAD Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt mithilfe verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote durch geschulte und anerkannte Nachbarschaftshelfer alle Personen mit einem Pflegegrad. Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner Pflegekasse, indem er an einem 5 × 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nachweis über gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10 Euro pro Stunde nicht übersteigen darf. Die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Nachbarschaftshelfers erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen. Das Kreissozialamt führt eine regionale Datenbank über ausgebildete Nachbarschaftshelfer im Landkreis Leipzig und unterstützt gern bei der Vermittlung. Weiterhin bietet das Kreissozialamt allen Interessierten weiterführende Informationen zu den nächsten Ausbildungskursen zum Nachbarschaftshelfer. Für weitere Fragen: Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de >> EHRENAMTSKARTE LANDKREIS LEIPZIG Im Zuge einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vergibt der Landkreis Leipzig seit September 2018 maximal 1.000 Ehrenamtskarten als Dankeschön für ehrenamtliches Engagement in folgenden Kategorien: • Sport, Freizeit und Jugendarbeit • Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst • Betreuung von Hilfebedürftigen • Umwelt, Kultur und Denkmalpflege • Öffentlichkeits-, Aufklärungs-, Integrations- und Bildungsarbeit • Tierschutz und Tierheime

16 Ehrenamt Grimma Nicolaiplatz 5 Telefon: 03437 701622 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag 10:00 – 13:00 Uhr Borna Am Gericht 3 Telefon: 03433 274040 Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Wurzen Bahnhofstraße 22 Telefon: 03425 9182762 Montag 12:30 – 17:00 Uhr Zudem vermittelt der Besuchs- und Begleitdienst der Diakonie Leipziger Land geschulte Freiwillige im Landkreis an Senioren, Menschen mit Behinderung oder Erkrankung für gemeinsame Freizeitgestaltung, Spaziergänge usw. Kontakt: Nicolaiplatz 5 04668 Grimma Telefon: 03437 701622 E-Mail: fz.projekte@diakonie-leipziger-land.de Weitere Informationen zur Freiwilligenzentrale und zum Besuchs- und Begleitdienst erhalten Sie im Internet unter www.selbsthilfe-ehrenamt.de. >> SÄCHSISCHE EHRENAMTS-PLATTFORM „EHRENSACHE.JETZT“ Die Plattform www.ehrensache.jetzt bietet die Möglichkeit, online und zeitlich flexibel ein Ehrenamt zu finden. Alle organisierten, gemeinnützigen Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens, in denen Ehrenamtliche aktiv sind, können kostenfrei ein Inserat veröffentlichen und Unterstützung finden. Eine Besonderheit: Freiwillige können auf der Plattform ihr Gesuch inserieren und ihre Hilfe anbieten. Die Vermittlungsplattform ist ein von der Bürgerstiftung Dresden entwickeltes Instrument, was vor allem jüngeren Engagierten leichteren und flexibleren Zugang zu Engagement ermöglichen und einen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums stiften möchte. Das Projekt „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Auf der Homepage „lkleipzig.ehrensache.jetzt“ gibt es spannende Angebote für Freiwillige, die ein Ehrenamt im Landkreis Leipzig suchen. Das Dankeschön-Dokument erlaubt dem Inhaber zwölf Monate lang den Besuch diverser touristischer und kultureller Einrichtungen zu vergünstigten Konditionen. Dazu zählen beispielsweise der Freizeitpark Belantis, der Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder sowie zahlreiche weitere Einrichtungen im Landkreis Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig. Zusätzlich erhält der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 Euro zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch. Für den Erhalt der Ehrenamtskarte müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Wohnsitz des Ehrenamtlichen muss im Landkreis Leipzig liegen • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit • mindestens 200 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 4 Stunden pro Woche) bei nicht vorhandener Berufstätigkeit • mindestens 100 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 2 Stunden pro Woche) bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung/ eines Studiums • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 Euro pro Monat bzw. von bis zu 2.400 Euro pro Jahr Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreisleipzig.de › Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › E › Ehrenamtskarte. Für weitere Fragen: Senta Liebmann Mitarbeiterin Kreissozialamt Pflegekoordinatorin Telefon: 03433 241-2157 E-Mail: senta.liebmann@lk-l.de Nils Neu Mitarbeiter Kreissozialamt Pflegekoordinator Telefon: 03433 241-2137 E-Mail: nils.neu@lk-l.de >> FREIWILLIGENZENTRALE Sie möchten sich gern ehrenamtlich engagieren, aber Sie wissen nicht wie und wo? Die Mitarbeiter der Freiwilligenzentrale helfen Ihnen gern weiter:

17 Pflege Pflege  >> ANTRAGSTELLUNG Wird eine Person pflegebedürftig, so erhält diese nicht automatisch Leistungen von der Pflegekasse. Pflegegeld und andere Kostenerstattungen müssen durch einen Antrag bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sowie die vorhandenen Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Zu diesen Bereichen zählen: • Mobilität: Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Mensch mithilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen? • Verhalten und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten? • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken? • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie aufwendig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und den Behandlungen, z. B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel? • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen? >> PFLEGELEISTUNGEN Pflegegeld Pflegegeld erhalten Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 125 Euro* 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro Pflegegeld ambulant, Stand 01/2022 * Als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen erhalten Versicherte, die zu Hause durch einen Pflegedienst versorgt werden. Dabei rechnen die ambulanten Pflegedienste ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung zu Hause. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes kommen zu den Betroffenen nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Pflegende Angehörige können durch die Organisation der Pflege und Betreuung unter Zuhilfenahme eines Pflegedienstes zum Beispiel auch Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren. PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 * 724 Euro 1.363 Euro 1.693 Euro 2.095 Euro Stand 01/2022 * Pflegebedürftige im PG1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro/Monat auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste einsetzen ² ²Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld: Je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Entlastungsbetrag Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen genutzt werden: • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege • Leistungen der Kurzzeitpflege • Leistungen der Pflegedienste (pflegerische Betreuungsmaßnahmen; Hilfen bei der Haushaltsführung) • Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshelfer Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, jeweils Belege der erbrachten Leistung eingereicht werden.

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